Herr Helmuth Kreicker, Richter am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat

Herr Helmuth Kreicker, Richter am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Helmut Kreicker (*2. Oktober 1970 in Bremen) wurde am 16. November 2020 zum Richter am Bundesgerichtshof berufen und dem 3. Strafsenat zugewiesen, der Revisionen aus den OLG-Bezirken Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz bearbeitet – mit besonderem Fokus auf Staatsschutzsachen mehrerer Instanzen.

Seine juristische Laufbahn begann am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. 2005 trat er in den niedersächsischen Justizdienst ein – Stationen waren Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und das Landgericht in Hildesheim, wo er ab 2009 als Richter am Landgericht tätig war. Von 2011 bis 2014 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt beim BGH; danach wechselte er ans Landgericht Hannover, ab 2016 war er Richter am Oberlandesgericht Celle.

Wissenschaftlich publizierte Dr. Kreicker u. a. zu folgenden Themen:

  • Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Einblicke in Transitionsprozesse (Max-Planck-Institut, 2001)

  • Art. 7 EMRK und die Gewalttaten an der deutsch-deutschen Grenze (Nomos, 2002)

  • Völkerrechtliche Exemtionen: Grundlagen und Grenzen völkerrechtlicher Immunitäten (Duncker & Humblot, 2007)

  • Beiträge zum völkerstrafrechtlichen Vergleich (Nomos)


Dr. Kreicker vereint wissenschaftliches Renommee mit praktischer Expertise in Strafrecht und Staatsschutz. Sein Beitrag zur Rechtsgeschichte Deutschlands – u. a. durch Analysen zu DDR-Unrecht und völkerrechtlichen Immunitäten – hebt ihn ebenso hervor wie seine Rolle im 3. Strafsenat. Seine Publikationen, gepaart mit höchstrichterlicher Verantwortung, machen ihn zu einer prägnanten Stimme im Bereich Strafrecht und internationalen Rechts.