Herr Hans-Joachim Lutz, Richter am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

Herr Hans-Joachim Lutz, Richter am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Hans-Joachim Lutz (*10. Februar 1969) wurde am 27. August 2020 zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt. Dem Präsidium des Gerichts wurde er zunächst dem 4. Strafsenat zugewiesen; inzwischen gehört er dem 2. Strafsenat an, zuständig u. a. für Revisionen aus den OLG-Bezirken Frankfurt, Jena und Köln.

Seine juristische Laufbahn begann 1996 im höheren Justizdienst Bayerns bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Von 1999 bis 2001 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft beim BGH abgeordnet, währenddessen zum Staatsanwalt ernannt. Im Jahr 2002 folgte die Ernennung zum Richter am Landgericht Würzburg. Später wechselte er zur Staatsanwaltschaft München I, wo er 2011 zum Oberstaatsanwalt mit Zuständigkeit für politische Strafsachen, Pressedelikte und NS‑Gewaltverbrechen aufstieg. Bekannt wurde er u. a. durch die öffentliche Aufarbeitung des Verfahrens gegen den KZ‑Wachmann John Demjanjuk.

Parallel zu seiner richterlichen Tätigkeit wirkt Dr. Lutz fachlich: Er ist Co-Autor (zusammen mit Thomas Fischer und Stephan Anstötz) des Kurzkommentars Fischer StGB, der seit der 72. Auflage herausgegeben wird.

Dr. Lutz bringt umfassende Strafrechtserfahrung mit — von der Staatsanwaltschaft über das Oberlandesgericht bis hin zum Bundesgerichtshof. Seine frühe Tätigkeit bei der Bundesanwaltschaft und seine maßgebliche Rolle bei einem der prominentesten Strafverfahren (Demjanjuk) belegen seine fachliche Tiefe. Die Tätigkeit im 2. Strafsenat sowie seine Kommentierung im Fischer StGB zeichnen ihn als ausgewiesenen Strafrechtler mit praktischer und wissenschaftlicher Kompetenz.

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