Herr Georg Zimmermann, Richter am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

Herr Georg Zimmermann, Richter am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Georg Zimmermann (*30. März 1968 in Mönchengladbach) wurde im März 2023 vom Richterwahlausschuss zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt und trat seine Amtszeit am 1. März 2024 an. Er wurde dem 2. Strafsenat zugewiesen, der insbesondere für Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist, sowie die Funktion des Ermittlungsrichters III übernommen.

Seine juristische Karriere begann mit einem Studium an der Universität Bielefeld, wo er 2001 über das Thema „Staatliches Abhören“ promovierte. Bereits im Jahr zuvor trat er in den höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens ein und war zunächst bei den Amtsgerichten Bielefeld und Halle (Westf.) sowie am Landgericht Bielefeld tätig. Von Oktober 2007 bis September 2010 war Zimmermann als wissenschaftlicher Mitarbeiter dem Bundesgerichtshof zugeordnet, insbesondere dem 2. Strafsenat – eine Erfahrung, die ihm den Weg in die BGH‑Richterschaft später ebnete. Nach seiner Rückkehr an das Landgericht Bielefeld wurde er zum Vorsitzenden Richter und leitete dort diverse Kammern, zuletzt eine Schwurgerichtskammer. Parallel dazu war er über zehn Jahre Mitglied im Präsidium des Landgerichts.

Beruflich sowie fachlich profiliert, ist Zimmermann auch als Kommentator im materiellen Strafrecht und Autor im Strafverfahrensrecht aktiv; er engagiert sich zudem ehrenamtlich als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bielefeld.

Dr. Zimmermann bringt eine seltene Kombination aus ausgewiesener wissenschaftlicher Qualifikation, praktischer Strafrechtserfahrung und höchstrichterlicher Nähe mit. Schon seine Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im 2. Strafsenat des BGH zeigt seinen Weg zu seiner jetzigen Rolle auf. Als Ermittlungsrichter III und aktives Mitglied des Präsidiums des LG Bielefeld übernimmt er Verantwortung auf mehreren Ebenen. Seine publizistische Tätigkeit und sein langfristiges Engagement im Präsidium unterstreichen seine profunde Verwurzelung in Strafrecht und Justiz.