Frau Ute Hohoff, Richterin am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat
Gericht
Dr. Ute Hohoff (25. September 1967 in Hamm/Westf.) ist seit dem 8. Mai 2017 Richterin am Bundesgerichtshof. Zunächst wurde sie dem 1. Strafsenat (u. a. Revisionen in Steuer‑ und Zollstrafsachen) sowie zusätzlich dem Kartellsenatzugewiesen; heute ist sie Mitglied des 3. Strafsenats.
Ihr beruflicher Werdegang: Nach mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der Humboldt‑Universität zu Berlin trat Hohoff 2000 in den höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens ein (LG Aachen, AG Eschweiler). 2002 wurde sie Richterin am Landgericht Köln; 2006–2009 war sie als Referentin an das Justizministerium NRW abgeordnet. 2008 folgte die Ernennung zur Richterin am OLG Köln, Ende 2011 der Wechsel an das OLG Düsseldorf. Seit August 2015 war sie dort Vorsitzende Richterin und leitete einen für erstinstanzliche Staatsschutzsachen zuständigen Strafsenat. Am BGH wirkt sie seither in den genannten Strafsenaten; die aktuelle Besetzung des 3. Strafsenats weist sie als beisitzendes Mitglied aus.
Publikationen und fachliche Schwerpunkte: Hohoff ist promoviert und hat u. a. die Studie „An den Grenzen des Rechtsbeugungstatbestandes. Eine Studie zu den Strafverfahren gegen DDR‑Juristen“ (Berlin 2001) vorgelegt; außerdem veröffentlichte sie Beiträge zur Beweiswürdigung in Aussage‑gegen‑Aussage‑Konstellationen.
Weitere Station: 2023 wurde Hohoff von der Bundesregierung als deutsche Kandidatin für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) nominiert; in der Vertragsstaatenversammlung kam es jedoch zu keiner Wahl.
