Frau Ulrike Riebert, Richterin am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat

Gericht
Ulrike Riebert ist Richterin am Bundesgerichtshof und Mitglied des VIII. Zivilsenats, der vornehmlich für das Kaufrecht und Wohnraummietrecht zuständig ist. Sie wurde bereits im Oktober 2023 als eine von mehreren Senatsmitgliedern in der Urteilsbesetzung zu VIII ZR 147/22 aufgeführt, was ihre aktive Beteiligung an der höchstrichterlichen Mietrechtsreform unterstreicht.
Zu ihrer langjährigen beruflichen Laufbahn liegen keine öffentlich einsehbaren Lebensdaten vor. Fest steht jedoch, dass sie Mitte 2023 im VIII. Zivilsenat tätig war – typischerweise sind Richterinnen dieser Besetzung vorab am Land- und Oberlandesgericht tätig, bevor sie das Richteramt in Karlsruhe antreten.
Bekannt geworden ist Frau Riebert zuletzt durch das Urteil des VIII ZR 147/22 vom 25. Oktober 2023, in dem der Senat klargestellt hat, dass unwahre Tatsachenbehauptungen eines Mieters gegenüber dem Vermieter eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB rechtfertigen können. Die Entscheidung betont insbesondere, dass die Würdigung einer Pflichtverletzung im Mietrechtsprozess stets eine umfassende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls erfordert.
Diese Klarstellung stärkt die mietrechtliche Praxis erheblich und zeigt, wie der VIII. Zivilsenat unter Beteiligung von Frau Riebert durch präzise Fallentscheidungen zur Rechtssicherheit beiträgt.
Frau Riebert zählt damit zu den Richterinnen, die das deutsche Mietrecht nachhaltig mitprägen – durch Entscheidungen, die alltägliche Konfliktsituationen systematisch klären und juristische Standards setzen.

