Frau Ulrike Picker, Richterin am Bundesgerichtshof, XIII. Zivilsenat

Frau Ulrike Picker, Richterin am Bundesgerichtshof, XIII. Zivilsenat

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Ulrike Picker (*17. Mai 1971 in Bonn) wurde am 2. September 2019 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Seitdem ist sie Mitglied des XIII. Zivilsenats, der seit 1. September 2019 für Vergabe- und EEG-/KWKG-Recht zuständig ist, sowie des parallel besetzten Kartellsenats.

Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahr 1999 begann Picker ihre juristische Laufbahn zunächst in Berlin – unter anderem an Amtsgericht Charlottenburg, Landgericht sowie Staatsanwaltschaft –, bevor sie zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Berlin berufen wurde. Ihre wissenschaftliche Karriere begann mit einer Dissertation zur „Naturalrestitution durch den Geschädigten“ (Tübingen 2003). Zwischen 2009 und 2014 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesgerichtshof und zuvor am Berliner Verfassungsgerichtshof.

Am BGH wirkt Dr. Picker seit 2019 besonders in Vergabe‑, Kartell‑ und Energierechtlichen Verfahren mit. Ihre Stellung als Beisitzerin in beiden Senate macht sie zu einer wichtigen Stimme in Verfahren zu Marktverhaltenskontrolle und öffentlicher Auftragsvergabe. Sie vertritt regelmäßig BGH-Positionen bei Fachveranstaltungen renommierter Institutionen internationaler Wettbewerbsgremien.

Wissenschaftlich und publizistisch ist Dr. Picker profiliert: Ihre Dissertation wurde 2003 veröffentlicht, und sie hat Beiträge zum Schadensersatzrecht publiziert. Ihre Kombination aus richterlicher Praxis, wissenschaftlicher Fundierung und Präsenz in internationalen Wettbewerbsdebatten macht sie zu einer vielseitig ausgewiesenen Juristin.

Dr. Picker verkörpert Fachkompetenz in Kernbereichen der Wirtschaftsjurisdiktion – von Vergaberecht über Energiegesetzfragen bis hin zur Kartellkontrolle. Ihre Position in zwei zentralen BGH-Senaten unterstreicht ihre Bedeutung für die institutionelle Entwicklung des Bundesgerichtshofs und ihre Rolle als ausgewiesene Expertin in EU- und Wettbewerbsfragen.