Frau Ulrike Holzinger, Richterin am Bundesgerichtshof, XIII. Zivilsenat

Frau Ulrike Holzinger, Richterin am Bundesgerichtshof, XIII. Zivilsenat

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Ulrike Holzinger (*1. Dezember 1966 in Warburg) wurde am 27. September 2022 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie wurde dem XIII. Zivilsenat sowie dem Kartellsenat zugewiesen – zwei Gremien, die Zukunftsthemen wie Vergaberecht, EEG/KWKG-Recht und Kartellverfahren in öffentlicher Beschaffung behandeln.

Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1996 trat sie im Februar 1997 in den höheren Justizdienst Bayerns ein. Erste Stationen führten sie ins Landesjustizprüfungsamt sowie zur Staatsanwaltschaft München I. 2001 wurde sie zur Staatsanwältin ernannt, 2001 wechselte sie als Richterin ans Amtsgericht München. Inzwischen hat sie ab 2012 als Richterin verschiedene Zivil‑ und Patentsenate am Oberlandesgericht München geprägt.

Ihr Wechsel an den BGH erfolgte im Herbst 2022 – sie brachte als erfahrene Zivilrichterin und promovierte Juristin umfassende Expertise mit. In der Geschäftsverteilung 2024 ist sie als festes Mitglied des XIII. Zivilsenats und des Kartellsenats aufgeführt.

Dr. Holzinger vereint langjährige Erfahrung aus bayerischer Justizpraxis mit rechtspolitischer Kompetenz im Vergabe- und Wirtschaftsrecht. Ihre Zuordnung zum Kartellsenat und zum XIII. Zivilsenat spiegelt das Vertrauen in ihre Fähigkeit, komplexe Vergabestreitigkeiten, EEG‑Verfahren oder Freiheitsentziehungssachen zu bearbeiten. Ihre Promotion und Führungserfahrung am OLG München runden ihr Profil als fachlich starke und vorausschauende Richterin ab.