Frau Susanne Matussek, Richterin am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat
Gericht
Dr. Susanne Matussek (*8. März 1974 in Lübeck) ist seit dem 1. Juli 2021 Richterin am Bundesgerichtshof und wirkt im VIII. Zivilsenat, der sich auf Kauf-, Leasing- und Wohnraummietrecht spezialisiert hat.
Nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Jurastudiums an der Georg-August-Universität Göttingen promovierte sie 2002 im Steuerrecht. Im selben Jahr trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein und sammelte Erfahrungen als Proberichterin – unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig, beim Amts- und Landgericht Braunschweig sowie am Amtsgericht Wolfenbüttel. Ihre erste Planstelle erhielt sie im September 2006 am Landgericht Braunschweig. Zwischen März und August 2012 war sie an das Oberlandesgericht Braunschweig abgeordnet; im Oktober 2013 wurde sie zur Richterin am OLG ernannt und bereits im August 2017 zur Vorsitzenden Richterin befördert.
Ihre Berufung an den Bundesgerichtshof im Juli 2021 markiert den nächsten Meilenstein ihrer Laufbahn . Im VIII. Zivilsenat ist sie maßgeblich an Entscheidungen zu Miet- und Kaufrecht beteiligt – darunter u. a. das Urteil VIII ZR 109/22 vom 13. September 2023, in dem sie mitwirkte: Der BGH stellte darin klar, dass Mietern selbst in Einzimmerwohnungen ein Anspruch auf Untervermietung zusteht, sofern sie nicht vollständig aus ihrem Wohnraum ausziehen.
Dr. Susanne Matussek gilt als engagierte Richterin mit fundiertem Blick für sozialrechtliche Fragen des Miet- und Leasingrechts. Sie bringt neben ihren Erfahrungen als Vorsitzende am Oberlandesgericht vor allem ihr steuerrechtliches Profil in die Zivilrechtsprechung ein – was sich in der klaren Argumentation etwa beim Urteil zur Untervermietung zeigt. Ihre rasche Entwicklung zur Vorsitzenden Richterin sowie ihre Berufung an den Bundesgerichtshof zeugen von hoher fachlicher Expertise und Entscheidungskraft.