Frau Stephanie Munk, Richterin am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat

Frau Stephanie Munk, Richterin am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Stephanie Munk (*20. März 1976) wurde am 1. Juli 2022 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem 1. Strafsenat zugewiesen – zuständig für Revisionen in Strafsachen aus den Oberlandesgerichtsbezirken München, Stuttgart und Karlsruhe sowie für Fälle in Steuer- und Zollstrafrecht.

Ihre juristische Laufbahn begann nach dem zweiten Staatsexamen im August 2005 im höheren Justizdienst Niedersachsens. Erste Stationen führte sie zur Staatsanwaltschaft Hannover und zur Zweigstelle Lüneburg, anschließend an das Landgericht Hannover, wo sie 2009 zur Richterin berufen wurde. Von Oktober 2011 bis September 2014 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesgerichtshof. Danach war sie ab August 2016 im Niedersächsischen Justizministerium tätig. Im Januar 2017 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht, zuletzt war sie am OLG Celle eingesetzt.

Seit ihrer Berufung ist Dr. Munk Mitglied des 1. Strafsenats, wo sie ihr Wissen in internationalen, steuer- und zollspezifischen Strafrevisionen einbringt. Sie zeichnet sich durch ihre fundierte Praxis im gerichtlichen und verwaltunglichen Bereich aus.

Dr. Munk verfügt über umfangreiche Erfahrung in Justiz, Verwaltung und höchstrichterlicher Mitarbeit. Ihre Rolle im 1. Strafsenat belegt Vertrauen in ihre Expertise, insbesondere im sensiblen Bereich des Steuer- und Zollstrafrechts. Ihr beruflicher Werdegang zeigt eine beeindruckende juristische Vielseitigkeit – von der Staatsanwaltschaft über Landgerichte bis zur höchsten Strafkammer Deutschlands.

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