Frau Renata von Pückler, Richterin am Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat

Frau Renata von Pückler, Richterin am Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Renata von Pückler (*1. Dezember 1971 in Karlsruhe) trat am 26. März 2024 ihr Amt als Richterin am Bundesgerichtshof an und wurde dem X. Zivilsenat zugewiesen, der sich schwerpunktmäßig mit Patent- und Gebrauchsmusterstreitigkeiten, Reisevertragsrecht, Personenbeförderungsverträgen sowie Schenkungsrecht befasst.

Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1999 begann sie ihre juristische Karriere im höheren Justizdienst Hessens: zunächst bei Amts- und Landgerichten – u. a. in Hofgeismar, Kassel, Fritzlar und Melsungen – und erhielt im Januar 2002 ihre Ernennung zur Richterin am Amtsgericht. Von 2008 bis 2013 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, anschließend bis 2014 am Oberlandesgericht Frankfurt tätig. Im September 2014 wurde sie dort zur Richterin ernannt .

Parallel zur richterlichen Arbeit promovierte sie 2014 an der Universität Gießen zum Thema „Der Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche“ und vertieft seitdem das Familienunterhaltsrecht als Mitautorin der Kommentierung im Standardwerk Grüneberg (Auflage 80) zu §§ 1360–1361, 1569–1615 BGB .

Ihre Abordnung zur Bundesministerin als wissenschaftliche Mitarbeiterin (2017–2019) und ihre langjährige Mitwirkung in Familiensenaten am OLG Frankfurt bereiten sie umfassend auf die vielfältigen Zivilsachverhalte des X. Zivilsenats vor – von Patentstreitigkeiten bis zum Reise- und Personenbeförderungsrecht .

Seit ihrem Amtsantritt am BGH wirkt Dr. von Pückler aktiv an Verfahren mit – dazu gehören u. a. Urteile wie X ZR 146/23 vom 27. August 2024, in dem der Senat zu Fluggastrechten Stellung nahm. Dies dokumentiert ihr breites rechtliches Spektrum – vom technischen Schutzrecht bis zu alltagsrelevanten Verbraucherfragen.

Dr. von Pückler bringt eine seltene Kombination aus zivil- und verfassungsrechtlicher Erfahrung mit, ergänzt durch Doktorarbeit und Kommentierungen im komplexen Familien- und Unterhaltsrecht. Ihre Berufung in den X. Zivilsenat zeigt das Vertrauen in ihre Fähigkeit, sowohl technische als auch verbraucherrechtliche Streitfragen ausgewogen und fachkundig zu behandeln. Ihre publizistische Arbeit und forscherische Neugier qualifizieren sie gleichermaßen als Behüterin und Entwicklerin der zivilgerichtlichen Praxis in Karlsruhe.