Frau Eva Menges, Richterin am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

Frau Eva Menges, Richterin am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Eva Menges (*13. Januar 1970) ist seit dem 13. Mai 2011 Richterin am Bundesgerichtshof. Ihre richterliche Laufbahn auf höchster Ebene begann im 3. Strafsenat, der insbesondere für Revisionen in Staatsschutzsachen zuständig ist. Im Juni 2012 wechselte sie in den XI. Zivilsenat, den sogenannten „Bankensenat“.

Ihre Ausbildung und Promotion absolvierte sie an der Universität Heidelberg. Nach dem Eintritt in den höheren Justizdienst Baden‑Württembergs im Jahr 1999 arbeitete sie am Amtsgericht Karlsruhe‑Durlach, am Landgericht Karlsruhe und bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Es folgten Abordnungen an das Justizministerium (2002–2006), wo sie 2006 zur Regierungsdirektorin ernannt wurde. 2007 kehrte sie als Richterin ans Landgericht Karlsruhe zurück, wurde Mitte 2008 zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe befördert. Anschließend folgten wissenschaftliche Tätigkeiten: von Juni 2008 bis Mai 2010 am Bundesgerichtshof und danach am Bundesverfassungsgericht.

Am BGH hat Dr. Menges mehrere Schlüsselstationen durchlaufen:

  • Ab 1. August 2021 leitete sie als Vorsitzende den VI a. Zivilsenat, einen Hilfssenat, der sich mit Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Diesel‑Abschalteinrichtungen befasst.

  • Seit 18. Dezember 2023 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und übernahm den Vorsitz des 2. Strafsenats, der für Revisionen aus den OLG‑Bezirken Frankfurt, Jena und Köln zuständig ist.

Gerade erst wurde Dr. Menges vom Plenum des Bundesverfassungsgerichts als eine von drei Vorschlägen für die Nachfolge von Richter Josef Christ präsentiert, was ihre herausragende Position unterstreicht.

Dr. Menges steht für außergewöhnliche fachliche Vielfalt: staatsschutzrelevante Strafrechtsprechung, Fachkompetenz im Bankrecht, leitende Rolle in Diesel-Schadensfällen und nun den Vorsitz eines wichtigen Strafsenats. Ihre Kürung zur Senatsvorsitzenden und die Nominierung als potenzielle Verfassungsrichterin belegen, wie hoch ihre fachliche Anerkennung im In- und Ausland ist.