Frau Elke Adams, Richterin am Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat

Frau Elke Adams, Richterin am Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Elke Adams, geboren am 3. September 1975 in Ettenheim, ist seit dem 1. Juni 2022 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und gehört dem II. Zivilsenat an, der vornehmlich für das Gesellschaftsrecht zuständig ist. 

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Göttingen und Uppsala trat Adams im Juli 2004 in den Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Sie war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Göttingen, dem Amtsgericht Osterode am Harz, dem Landgericht Göttingen und dem Amtsgericht Göttingen tätig. Im Jahr 2007 wurde sie für neun Monate mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft als Prüferin an das Niedersächsische Justizministerium abgeordnet. Im September 2008 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Amtsgericht Göttingen. Von September 2013 bis Februar 2014 war Adams an das Oberlandesgericht Braunschweig, anschließend an das Landgericht Göttingen abgeordnet. Dort wurde sie im August 2015 zur Richterin am Landgericht ernannt. Im Februar 2017 wechselte sie als Richterin an das Oberlandesgericht Braunschweig. 

Am Bundesgerichtshof wurde Adams dem II. Zivilsenat zugewiesen.

Zu den bedeutenden Entscheidungen, an denen Richterin Adams mitgewirkt hat, zählt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2024 (Az. II ZR 71/23), das sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen befasste.

Weitere öffentlich besonders hervorgehobene Entscheidungen oder wissenschaftliche Veröffentlichungen von Elke Adams sind bislang nicht bekannt.

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