Frau Daniela Recknagel, Richterin am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat

Frau Daniela Recknagel, Richterin am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Daniela Recknagel (*15. November 1979 in Wolfen) wurde am 5. September 2023 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem XII. Zivilsenat zugeteilt, der schwerpunktmäßig für Familien- und Betreuungsrecht sowie gewerbliches Mietrecht zuständig ist.

Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 2003 in Hessen arbeitete sie zunächst sieben Monate als Rechtsanwältin. Im August 2007 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein und war in der Proberichterzeit bei den Amtsgerichten Wetzlar und Kirchhain eingesetzt. Im Februar 2011 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Amtsgericht Kirchhain. Zwischen Dezember 2013 und August 2014 war sie an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet, anschließend von Mai 2017 bis April 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesgerichtshof. Direkt anschließend folgte eine Abordnung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die bis April 2021 andauerte. Währenddessen wurde sie im Februar 2021 zur Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt befördert.

Ihre Tätigkeit ist geprägt von fachlicher Tiefe im Familienrecht: Dr. Recknagel publizierte umfangreich zum Versorgungsausgleich, insbesondere Kommentierungen im renommierten Münchener Kommentar zum BGB sowie im Prütting/Gehrlein.

Seit ihrer Ernennung 2023 gehört sie dem XII. Zivilsenat an, der u. a. wichtige Entscheidungen zum Familien- und Betreuungsrecht trifft. Ihre wissenschaftliche Vorerfahrung am BGH, Ministerium und OLG sowie ihre publizistische Tätigkeit zum Versorgungsausgleich bereiten sie hervorragend auf komplexe familienrechtliche Streitfragen und gewerbliches Mietrecht vor.

Dr. Recknagel verbindet juristische Praxis mit fundierter Wissenschaft im Familien- und Betreuungsrecht. Ihre publizistische Tätigkeit im Versorgungsausgleich und ihr rascher Einsatz am BGH zeichnen sie als hochqualifizierte Richterin im XII. Zivilsenat aus – eine Bereicherung für dieses zentrale Fachressort.

{{count_recursive}} Urteile auf ra.de, an denen {{shorttitle}} mitgewirkt hat

moreResultsText

{{count_recursive}} Urteile auf ra.de, an denen {{shorttitle}} mitgewirkt hat

published on 13.04.2025 11:39

Wann beginnt ein befristetes Mietverhältnis – und darf man es vor dem Baubeginn kündigen? Der Bundesgerichtshof klärt mit seinem Urteil zentrale Fragen rund um die Vertragsgestaltung bei Windkraftprojekten: Was passiert, wenn der
published on 23.10.2024 19:33

a) Das grundrechtlich geschützte Interesse des möglichen leiblichen Vaters, die Rechtsstellung als Vater des Kindes einnehmen zu können, ist verfahrensrechtlich dadurch zu sichern, dass dieser vom Familiengericht entsprechend §&nb
published on 07.09.2024 16:54

a) Ein Anrecht, das nicht in die Ausgangsentscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogen war, bleibt im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG grundsätzlich auch dann außer
published on 27.07.2024 19:25

Die Verpflichtung des Gerichts gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 FamFG, einen externen Gutachter zu bestellen, setzt nicht voraus, dass die Unterbringung bereits im Zeitpunkt der Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz vier Jahre vollzog