Frau Claudia Fischer, Richterin am Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat

Gericht
Claudia Fischer, geboren am 1. Juli 1970, ist seit dem 2. November 2020 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und gehört dem II. Zivilsenat an, der unter anderem für Gesellschaftsrecht zuständig ist.
Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat Fischer im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie beim Landgericht Münster und dem Amtsgericht Warendorf tätig. Anschließend wurde sie an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet und arbeitete im Landesjustizprüfungsamt. 2003 kehrte sie an das Landgericht Münster zurück und wurde im August 2004 zur Richterin am Landgericht ernannt.
Von November 2008 bis Februar 2011 war Fischer als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet und im Anschluss bis Februar 2013 an das Bundesverfassungsgericht. Während dieser Zeit wurde sie im März 2012 zur Richterin am Oberlandesgericht Hamm befördert. Von März 2013 bis März 2020 war sie am Oberlandesgericht Hamm tätig. Im April 2020 wechselte sie als Vizepräsidentin zum Landgericht Münster.
Am Bundesgerichtshof wurde Fischer dem II. Zivilsenat zugewiesen.
Öffentlich besonders hervorgehobene Entscheidungen oder wissenschaftliche Veröffentlichungen von Claudia Fischer sind bislang nicht bekannt.
