Frau Christina Pernice, Richterin am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat

Frau Christina Pernice, Richterin am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Christina Pernice (*3. Februar 1973 in Bonn) ist seit Juni 2018 Richterin am Bundesgerichtshof. Zunächst wurde sie dem 1. Strafsenat zugewiesen (Schwerpunkt: Steuer- und Zollstrafrecht), seit November 2022 gehört sie dem XII. Zivilsenat an, der für Familien- sowie gewerbliches Mietrecht zuständig ist .

Nach dem zweiten Staatsexamen 1999 trat sie in den höheren Justizdienst Baden-Württembergs ein. Erste Stationen führten sie ans Amtsgericht Pforzheim und zur Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Von 2001 bis 2003 war sie im Justizministerium Baden-Württemberg tätig, danach bis März 2011 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht. Im November 2012 wurde sie Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe .

Ihre Promotion an der Universität Saarbrücken befasste sich mit „Insolvenzverschleppung durch das Geschäftsführungsorgan der kleinen Kapitalgesellschaft“. Am BGH widmet sie sich seit 2022 familien- und mietrechtlichen Fragen im XII. Zivilsenat, u. a. in aktuellen Verfahren wie XII ZR 76/24(„Windkraft-Mietverhältnisse“) (März 2025), XII ZB 147/24 (Juli 2024) sowie Entscheidungen zu Vaterschafts- und Adoptionsthemen.

Privat ist sie verheiratet und Mutter von drei Kindern und lebt in Baden-Württemberg.

Dr. Pernice kombiniert forschungsgeleitete Expertise im Gesellschafts- und Insolvenzrecht mit vielfacher Erfahrung in Justiz und Verfassungsgericht. Ihr Wechsel in den XII. Senat bringt diese Tiefe in Familien- und Mietrechtsentscheidungen ein. Ihr Urteilsspektrum – von Windkraftverträgen bis zu Vaterschaftsfällen – zeigt ihre Flexibilität und detailgenaue Urteilsführung.