Frau Carmen Vogt-Beheim, Richterin am Bundesgerichtshof, XIII. Zivilsenat
Gericht
Dr. Carmen Vogt‑Beheim (*19. April 1966 in Hessen) wurde am 1. Oktober 2021 zur Richterin am Bundesgerichtshof berufen. Sie war zuvor langjährige Richterin am Landgericht Frankfurt am Main und gleichzeitig mehrere Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht (2003–2005) und später wiederum – von Januar 2018 bis Dezember 2020 – als Abordnung an den Bundesgerichtshof tätig.
Mit Wirkung ihrer Berufung wurde sie mit anteiliger Arbeitskraft dem Kartellsenat, dem XIII. Zivilsenat (Vergaberecht, EEG/KWKG) und dem VIa‑Zivilsenat (Diesel‑Diesel-Schadensersatzrecht) zugewiesen. Im XIII. Zivilsenat wirkt sie als Beisitzerin, neben Vorsitzender Dr. Stefanie Roloff und stellvertretendem Vorsitzendem Dr. Jan Tolkmitt.
Dr. Vogt‑Beheim promovierte 2001 über das Thema „Flexibilisierung von Umweltstandards“, veröffentlicht bei Nomos. Sie ist zudem Mitautorin ab der 78. Auflage des Kommentars Anders/Gehle zur Zivilprozessordnung.
Am BGH gestaltet sie Entscheidungen in bundes- und europarelevanten Bereichen mit. Im Kartellsenat war sie u. a. an Verfahren zu Strukturkartellen, Schadensersatzansprüchen und Fusionskontrollen beteiligt. Im Vergaberecht (XIII. Senat) befassen sich die Fälle mit öffentlichen Ausschreibungen und EEG/KWKG-Streitigkeiten. Im VIa‑Zivilsenat wirkt sie als Beisitzerin an Verfahren zu Diesel-Abgasschäden unter dem Gesichtspunkt der Haftung mit .
Dr. Vogt‑Beheim bringt eine seltene Kombination aus Justizpraxis, wissenschaftlicher Expertise und publizistischer Erfahrung in drei zentralen BGH-Senaten ein. Ihre Mitwirkung an Entscheidungen im Kartell-, Vergabe- und Dieselrecht zeigt eine bemerkenswerte Bandbreite und Bedeutung für gesellschaftlich relevante Rechtsbereiche. Ihre Publikationen und Mitwirkung an Standardwerken unterstreichen ihr juristisches Profil auf internationalem Niveau.