Frau Andrea Laube, Richterin am Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat

Frau Andrea Laube, Richterin am Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Frau Andrea Laube, geboren am 3. November 1976, ist seit dem 1. September 2021 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und dem V. Zivilsenat zugewiesen, der für Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht zuständig ist. 

Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat Andrea Laube im Jahr 2006 in den höheren Justizdienst des Landes Brandenburg ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei dem Landgericht Frankfurt (Oder), dem Amtsgericht Bernau und dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt tätig. Im Mai 2012 wurde sie zur Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) ernannt. Von März 2014 bis August 2016 war sie an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg abgeordnet. Anschließend folgte eine Abordnung an das Brandenburgische Oberlandesgericht von Dezember 2017 bis August 2018. Im Juli 2019 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. 

Seit ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof im September 2021 ist Andrea Laube Mitglied des V. Zivilsenats. In dieser Funktion wirkt sie an der höchstrichterlichen Rechtsprechung in den genannten Rechtsgebieten mit.

Im März 2024 war Frau Laube an einer Entscheidung des V. Zivilsenats beteiligt, die sich mit dem Rückforderungsanspruch eines Grundstückseigentümers befasste. In dem Urteil wurde klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Eigentümer die Rückgabe seines Grundstücks verlangen kann, wenn der Besitz durch einen Dritten ohne rechtlichen Grund erfolgt ist.

Frau Andrea Laube bringt ihre umfassende Erfahrung aus verschiedenen Stationen der Justiz in ihre Tätigkeit am Bundesgerichtshof ein und trägt zur Weiterentwicklung des Zivilrechts in Deutschland bei.

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published on 24.07.2024 17:30

1. Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht richtet sich der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Erstellung der Jahresabrechnung nicht mehr gegen den Verwalter, sondern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseig
published on 15.12.2023 16:40

Der BGH beschäftigt sich in diesem Urteil mit der Frage ob und inwieweit Vorteile zu berücksichtigen sind, die der Käufer durch die Nachbesserung einer mangelhaften Kaufsache erlangt.