Herr Johann Fuchs, Richter am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat

Herr Johann Fuchs, Richter am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Johann Fuchs (*29. September 1946 in Dingolfing) wurde am 2. Mai 2001 Richter am Bundesgerichtshof und dem XII. Zivilsenat zugeteilt, der für Familien- und gewerbliches Mietrecht zuständig ist. Er gehörte diesem Senat bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 28. Februar 2010 an.

Seine juristische Laufbahn begann 1974 im höheren Justizdienst Bayerns – zunächst am Landgericht Landshut als Proberichter. Nach Stationen im Bundesministerium der Justiz und der Staatsanwaltschaft Landshut wechselte er 1979 zum Landgericht und 1988 zum Oberlandesgericht München, wo er zum Vorsitzenden Richter ernannt wurde.

Am BGH prägte Dr. Fuchs zahlreiche Entscheidungen im Familien- und Mietrecht. Er war fester Bestandteil der Senatsbesetzungen – etwa im Beschluss XII ZB 66/02 vom 4. Dezember 2002 oder XII ZR 232/02 vom 12. Februar 2003. Seine Urteile zur Streitwertfestsetzung und prozessbezogenen Gebührenfragen gehören zur fundierten Lagepraxis in familienrechtlichen und mietrechtlichen Verfahren.

Dr. Fuchs gilt als erfahrene Gerichtspersönlichkeit, die komplexe familien- und mietrechtliche Spezialfragen mit hoher Sachkenntnis behandelt hat . Sein Ausscheiden 2010 fand im Senat statt, der später mit neuen Vorsitzenden besetzt wurde.

Dr. Fuchs stammt aus einer Generation etablierter Familien- und Mietrechtsrichter. Sein profunde Erfahrung in prozessualen Detailfragen zeichnet ihn aus – eine Rolle, die er zehn Jahre lang in höchster Instanz verkörperte. Auch nach seiner Pensionierung bleibt seine Arbeit im XII. Zivilsenat ein Referenzpunkt für Senatsentscheidungen dieser Fachbereiche.

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