Herr Dr. Ulrich Kartzke, Richter am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat

Gericht
Dr. Ulrich Kartzke (*2. Juni 1958 in Berlin) war vom 1. Juli 2012 bis Ende Juni 2024 Richter am Bundesgerichtshof und gehörte dem VII. Zivilsenat an, dem Gremium für werkvertrags-, architekten‑ und zwangsvollstreckungsrechtliche Streitigkeiten. In zwölf Jahren am BGH trug er entscheidend zur Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in diesen Bereichen bei.
Nach dem zweiten Staatsexamen trat er 1988 in den höheren Justizdienst Bayerns ein. Im Jahr 1990 promovierte er mit einer Arbeit zu Scheinehen im Aufenthaltsrecht und begann anschließend als Regierungsrat im Bayerischen Justizministerium, später in der Staatsanwaltschaft. 1991 wurde er zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt, worauf eine Abordnung zum Bundesgerichtshof (1991–1994) folgte. 1994 wurde er zum Richter am Landgericht München I berufen, 2002 zum Richter am Oberlandesgericht München – zunächst in Zivilsenaten für gewerblichen Rechtsschutz und Kartellrecht, ab 2003 als stellvertretender Vorsitzender beider Senate.
Am 2. Juli 2012 ernannte ihn der Bundespräsident zum Richter am BGH. Dort prägte er den VII. Zivilsenat maßgeblich, bevor er sich im Juli 2024 in den Ruhestand verabschiedete.
Im VII. Zivilsenat war er an Urteilen beteiligt, die das Bau‑, Architekten‑ und Zwangsvollstreckungsrecht praxisnah weiterentwickelten – etwa Entscheidungen zu Grundurteilen in Bauprozessen (VII ZR 103/16, verkündet 6. Juni 2019), in denen er an zentraler Stelle mitschied. Seine Expertise zeigte sich besonders in Verfahrensfragen, die für klare Prozessstrukturen und Rechtssicherheit sorgen.
Während seiner Amtszeit profilierte sich Dr. Kartzke auch als gefragter Fortbildner: Er nahm regelmäßig an Veranstaltungen des Deutschen Baugerichtstags teil und hielt Fachvorträge zu Zivilprozess- und Bauvertragsrecht. Zudem engagierte er sich im Forum des VII. Zivilsenats und wirkte an Tätigkeitsberichten des Gerichts mit.
Kurzvita im Überblick
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1988: Eintritt in den höheren Justizdienst Bayern
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1990: Promotion (Scheinehen, Aufenthaltsrecht)
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1991–1994: Staatsanwalt auf Lebenszeit; Abordnung an den BGH
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1994: Richter am Landgericht München I
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2002–2012: Richter am OLG München (u. a. gewerblicher Rechtsschutz, Kartellrecht)
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Juli 2012 – Juni 2024: Richter am BGH, VII. Zivilsenat
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Ende Juni 2024: Eintritt in den Ruhestand
Dr. Kartzke war bekannt für seine präzise und praxisbezogene Rechtsprechung im Bau‑ und Architektenrecht. Er zeichnete sich nicht nur durch fundierte Urteilsbegründungen aus, sondern engagierte sich auch aktiv in fachlichen Gremien und als Fortbildner – eine Kombination aus juristischer Tiefe und bildungspolitischem Einsatz, die ihm viel Respekt eingebracht hat.
Wenn du möchtest, können wir noch ein prägnantes Zitat aus einem seiner Urteile oder Hinweise zu seinen Aktivitäten im Deutschen Baugerichtstag ergänzen.

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