Herr Dr. Peter Frellesen, Richter am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat

Herr Dr. Peter Frellesen, Richter am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Peter Frellesen (*20. März 1949 in Heide) war von Mai 2001 bis Ende Juni 2014 Richter am Bundesgerichtshof und dem VIII. Zivilsenat zugeordnet, der sich schwerpunktmäßig mit Kauf-, Leasing- und Wohnraummietrecht befasst. Zunächst als Rechtsanwalt tätig, wechselte er 1979 in den Justizdienst von Hessen, wo er am Landgericht Frankfurt und später am Oberlandesgericht Frankfurt als Referatsleiter wirkte. Seine Dissertation, die sich mit der Zumutbarkeit von Hilfeleistungen befasst, legte er an der Universität Frankfurt ab.

2001 übernahm Frellesen sein Amt am BGH. Ab 2002 bis 2009 gehörte er zusätzlich dem Senat für Anwaltssachen an; von Februar 2009 bis Juni 2014 war er stellvertretender Vorsitzender des VIII. Zivilsenats. Unter seiner Beteiligung entschied das Gericht 2014 in einem bedeutenden Mietrechtsurteil, dass Mieter auch bei vollständigem Auszug Anspruch auf Teiluntervermietung haben – ein Urteil, das Flexibilität im modernen Wohnrecht stärkte.

Frellesen war zudem als Ombudsmann der privaten Banken tätig. Seine juristische Arbeit zeichnet sich durch fundierte Praxisnähe aus – ob bei der Integration der Paragrafen des Wohnraummietrechts oder in internationalen Kaufvertragsfragen. Seine klare Position zur Untervermietung („auch das ist eine Zielsetzung, die berücksichtigt werden muss“ fand viel Beachtung und stärkte das Vertrauen in mieterfreundliche Entscheidungen.

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published on 20.07.2005 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 121/04 Verkündet am: 20. Juli 2005 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B
published on 31.07.2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 162/09 Verkündet am: 31. Juli 2013 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG
published on 23.10.2013 00:00

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published on 09.04.2014 00:00

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