Herr Dr. h. c. Gerd Nobbe, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat

Gericht
Dr. h. c. Gerd Nobbe (*23. Januar 1944 in Lübbecke/Westfalen; † 14. April 2019 in Karlsruhe) war von dem 18. Januar 1989 bis zum 31. Januar 2009 Richter am Bundesgerichtshof, davon ab dem 12. Juli 1999 stellvertretender Vorsitzender und schließlich Vorsitzender des XI. Zivilsenats, dem sogenannten Bankensenat – zuständig für Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht, Darlehen, Bürgschaften sowie Kapitalmarktrecht.
Nach Studium in Marburg, Tübingen und Münster trat Nobbe 1973 in den höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens ein. Er war Richter am Landgericht Bielefeld, ab 1980 am Oberlandesgericht Hamm – dort mit Lehraufträgen an der Universität Bielefeld – und wurde 1989 an den BGH berufen.
Unter seiner Leitung entwickelte sich der XI. Senat zu einem der profilbildenden Senate im Bankrecht. Besonders bekannt wurde er für seine Stellung im sogenannten „Schrottimmobilien“-Kontext (HVB/HRE-Verfahren) und den umstrittenen Vortrag von 2007, der die bisherige BGH-Lehre zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren in Bankdarlehen grundlegend beeinflusste. 2007 wurde ihm eine Ehrendoktorwürde von der Universität Mainz verliehen .
Nach seinem Ruhestand wirkte Nobbe weiter als Ombudsmann: von 2009–2016 für Kreditankauf/Servicing (BKS e.V.) und ab 2011 erstmals als Ombudsmann für Investmentfonds (BVI), zweimal wiederbestellt bis kurz vor seinem Tod.
Er veröffentlichte umfangreich in Bank- und Kapitalmarktrecht, u. a. Aufsätze in Festschriften – unter anderem die renommierte „Festschrift für Gerd Nobbe“ (2009).
Dr. h. c. Gerd Nobbe war eine prägende Figur im Bankenrecht – sowohl als höchstrichterlicher Richter als auch durch praxisrelevante Vorträge und Veröffentlichungen. Seine Leitung des XI. Senats verleiht ihm Bedeutung in der Rechtsprechung zu Bearbeitungsgebühren, Kapitalmarktthemen und Darlehensrecht. Auch nach seiner Amtszeit blieb er durch seine Ombudsmandate und Publikationen eine gewichtige Stimme im Finanzrecht.

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