Frau Dr. Gerda Müller, Richterin am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat

Frau Dr. Gerda Müller, Richterin am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Gerda Müller (*26. Juni 1944 in Bad Brückenau) war von 1991 bis 2009 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und gehörte dem VI. Zivilsenat an, der für das Deliktsrecht zuständig ist, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. 

Juristische Laufbahn

Nach dem Jurastudium in Würzburg und Heidelberg legte Müller 1970 das zweite Staatsexamen ab und promovierte 1972 an der Universität Heidelberg zum Thema „Praktische Auswirkungen der Schuldtheorie im Zivilrecht: der Irrtum über die Widerrechtlichkeit“. Sie trat 1971 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und war zunächst als Richterin am Amts- und Landgericht Mannheim tätig. Von 1977 bis 1979 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesgerichtshof im V. Zivilsenat tätig. Anschließend wurde sie an das Oberlandesgericht Hamm abgeordnet, wo sie 1980 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt wurde. Dort war sie in verschiedenen Senaten tätig, unter anderem im Senat für Anwalts- und Notarhaftung.

Tätigkeit am Bundesgerichtshof

1991 wurde Müller zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem VI. Zivilsenat zugewiesen. Im Jahr 2000 übernahm sie den Vorsitz dieses Senats, der sich mit Fragen des Deliktsrechts, der Arzthaftung und des Persönlichkeitsrechts befasst. 2005 wurde sie zur Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs ernannt. In ihrer Tätigkeit am Bundesgerichtshof war sie an zahlreichen Entscheidungen beteiligt, die das deutsche Schadensersatzrecht prägten. Dazu zählen etwa Urteile zur Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes bei Schwerstverletzungen mit Beeinträchtigung der Persönlichkeit und zur Berechnung und Bemessung von Fahrzeugschäden. 

Engagement nach der Pensionierung

Nach ihrer Pensionierung am 30. Juni 2009 wurde Müller zur Ombudsfrau der privaten Banken ernannt. In dieser Funktion war sie bis 2016 tätig. Zudem engagierte sie sich in der juristischen Aus- und Fortbildung und war als Referentin bei verschiedenen Veranstaltungen tätig. Für ihre Verdienste wurde sie 2010 mit dem Richard-Spiegel-Preis der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ausgezeichnet.

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published on 23/06/2009 00:00

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