Herr Dr. Frank Tiemann, Richter am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Frank Tiemann (*1962) ist seit dem 1. März 2016 Richter am Bundesgerichtshof. Er gehört dort dem 3. Strafsenat an, der für Revisionen in allgemeinen Strafsachen zuständig ist, insbesondere auch für Verfahren mit Auslandsbezug sowie Staatsschutzsachen.

Nach dem Jurastudium und der Promotion begann er seine Laufbahn in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen. Stationen seiner richterlichen Tätigkeit führten ihn unter anderem an das Amtsgericht, das Landgericht und schließlich an das Oberlandesgericht Celle, wo er zuletzt Mitglied eines Strafsenats war. Bereits in dieser Zeit befasste er sich intensiv mit komplexen Strafverfahren und der Fortbildung des Strafrechts.

Am Bundesgerichtshof wirkt Tiemann seither an zahlreichen Entscheidungen des 3. Strafsenats mit, die wesentliche Fragen des Strafprozessrechts und des materiellen Strafrechts betreffen. Dazu gehören Verfahren zu Terrorismus und Staatsschutz, aber auch Revisionen in umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren.

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published on 20.12.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 236/17 vom 20. Dezember 2018 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ VStGB §§ 4, 7 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 2, § 9 Abs. 1 V
published on 20.12.2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 63/15 vom 20. Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen Totschlags ECLI:DE:BGH:2016:201216B3STR63.15.0 Dem Großen Senat für Strafsachen wird gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung
published on 04.04.2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 12/19 vom 4. April 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte u.a. ECLI:DE:BGH:2019:040419BAK12.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörun
published on 01.12.2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 331/16 vom 1. Dezember 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2016:011216U3STR331.16.0 Der 3. Strafsena

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