Herr Dr. Dieter Wolst, Richter am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat

Herr Dr. Dieter Wolst, Richter am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Dieter Wolst (*20. März 1944 in Nürnberg) war von Juni 1995 bis März 2009 Richter am Bundesgerichtshof und wurde dem VIII. Zivilsenat zugeordnet, der sich hauptsächlich mit Kaufrecht, Leasing und – besonders hervorgehoben – Wohnraummietrecht befasst. In den letzten Jahren seiner Amtszeit übernahm er als Berichterstatter zentrale Wohnraummietfälle, die in der Praxis hohe Relevanz hatten.

Seine juristische Karriere begann nach einer Prüfungsausbildung 1974 in Bayern, gefolgt von Stationen als Staatsanwalt, Richter auf Probe, Leiter von Referendar-Arbeitsgemeinschaften und Prüfer für erste juristische Staatsprüfungen. 1988 wurde er Oberstaatsanwalt in Nürnberg, 1993 Richter am Bayerischen Oberlandesgericht. Seine Zuweisung zum BGH erfolgte 1995, zunächst für kurze Zeit im VI. Senat, dann dauerhaft im VIII. Senat.

Besonders prägend waren seine Entscheidungen zur Mieterhöhung und -wucher: Er war Berichterstatter für die Urteile VIII ZR 361/03 („starrer Fristenplan“ bei Renovierungsklauseln, 2004), VIII ZR 362/04 (Wärme-Contracting, 2006), VIII ZR 115/03 (Mieterhöhung bei Sozialwohnungen, 2004) und VIII ZR 56/04 (Mietwucher, 2006).  Auch im Verfahrens- und Kostenrecht wirkte er mit – unter anderem in den Entscheidungen VIII ZR 103/07 (deutscher Gerichtsstand bei Ferienwohnung in Spanien, 2008) und VIII ZR 86/06 (Gebührenanrechnung, 2007), Letzteres zu den meistaufgerufenen BGH-Urteilen.

Parallel zur Zivilrechtsprechung war Dr. Wolst lange Ermittlungsrichter beim BGH – zunächst (1996–2000) für linksextremistische Verfahren, später auch für islamistische Verfahren ab 2006. Diese Tätigkeit lag in einem stark sensiblen, öffentlich verfolgten Bereich.

Über seine richterliche Arbeit hinaus hat er sich als Fachautor profiliert: Er schrieb Kommentare zu zentralen ZPO-Vorschriften (§§ 91 ff., 166 ff., 1067 ff.) und war als Referent bei Fortbildungen bekannt – insbesondere zum Wohnraummietrecht, wo seine Urteile häufig rezipiert wurden.

Nach seinem Eintritt in den Ruhestand 2009 fungierte er von 2011 bis 2013 als Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie e. V., davor als stellvertretendes Mitglied des Richterrats am BGH .

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published on 12.09.2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 194/06 Verkündet am: 12. September 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 16.07.2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 348/06 Verkündet am: 16. Juli 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
published on 26.11.2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 200/05 Verkündet am: 26. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 13.02.2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 280/05 Verkündet am: 13. Februar 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

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