Frau Dr. Birgit Vézina, Richterin am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat

Gericht
Dr. Birgit Vézina (*22. Mai 1948 in Rendsburg) war vom 1. November 2001 bis zum 31. Juli 2013 Richterin am Bundesgerichtshof und dem XII. Zivilsenat zugeordnet, der sich mit Familien- und gewerblichem Mietrecht befasst.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen begann sie 1978 ihre richterliche Laufbahn im höheren Justizdienst Baden‑Württembergs – u. a. an Amtsgerichte und dem Landgericht Mannheim. Ihre Promotion erfolgte 1982 an der Universität Heidelberg mit einer Arbeit zur „Gleichschaltung“ dieser Universität während der nationalsozialistischen Zeit.
Es folgten wissenschaftliche Abordnungen: von 1991 bis 1993 am Bundesverfassungsgericht und von 1994 bis 1995 am Oberlandesgericht Karlsruhe. Ihre Wahl in den XII. Senat des BGH stieß auf Kritik – Fachgremien äußerten Zweifel an ihrer fachlichen Eignung, woraufhin sich die Verlängerung der Berufung verzögerte, ehe sie mit Wirkung vom 1. November 2001 offiziell startete.
Im XII. Zivilsenat wirkte sie bis zu ihrem Ruhestand am 31. Juli 2013 in zahlreichen familien- und mietrechtlichen Entscheidungen mit. Urteile wie das von 25. November 2009 (XII ZR 211/08)zeigen ihre Beteiligung in genauen mietrechtlichen Fragestellungen.
Außergerichtlich ist ihre Dissertation „Die Gleichschaltung der Universität Heidelberg im Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung“ (Winter-Verlag 1982) erwähnenswert.
Dr. Vézina vereinte wissenschaftliche Tiefenschärfe und richterliche Erfahrung – von ihrer Dissertation über die NS-Geschichte Heidelbergs bis zu Fachurteilen im Familien- und Mietrecht am BGH. Trotz kontroverser Diskussionen um ihre Berufung hat sie das höhere Zivilrecht substantiv durch ihre Arbeit im XII. Senat mitgestaltet.

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