Frau Dr. Angelika Reichart, Richterin am Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat

Gericht
Dr. Angelika Reichart, geboren am 25. August 1953 in Augsburg, war von 2005 bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand am 1. September 2016 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und gehörte dem für Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat an.
Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung war Reichart von 1979 bis 1983 als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Akademische Rätin an einem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Augsburg tätig, wo sie auch zur Dr. iur. promovierte. Im November 1983 trat sie in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein und war zunächst in Zivil- und Strafkammern des Landgerichts Augsburg tätig. Im Juni 1985 wurde sie zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg ernannt, im Mai 1986 zur Richterin am Amtsgericht Augsburg. Ab April 1998 war sie dort als weitere aufsichtsführende Richterin tätig. Im April 2000 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht befördert und einem auswärtigen Zivilsenat des Oberlandesgerichts München in Augsburg zugewiesen.
Am 17. März 2005 wurde Reichart vom Richterwahlausschuss zur Richterin am Bundesgerichtshof gewählt, die Ernennung durch den Bundespräsidenten erfolgte am 1. Juni 2005. Während ihrer Amtszeit am BGH war sie Mitglied des II. Zivilsenats, der schwerpunktmäßig für das Gesellschaftsrecht zuständig ist.
Zu den bedeutenden Entscheidungen, an denen Dr. Reichart mitgewirkt hat, zählt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2010 (Az. II ZR 185/08), in dem es um die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern bei Kapitalerhöhungen ging.
Dr. Angelika Reichart ist verheiratet und hat ein Kind.

moreResultsText