Herr Dr. Andreas Remmert, Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat

Gericht
Dr. Andreas Remmert, geboren am 22. Januar 1963 in Bergisch Gladbach, ist seit dem 2. Mai 2012 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und dem III. Zivilsenat zugewiesen, der unter anderem für das Staatshaftungsrecht, die Notarhaftung und das Stiftungsrecht zuständig ist.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln legte Remmert 1989 das Erste Juristische Staatsexamen ab, promovierte 1990 und bestand 1993 das Zweite Staatsexamen.
Seine juristische Laufbahn begann Remmert 1993 im höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Er war zunächst am Amtsgericht Bergisch Gladbach und beim Landgericht Köln tätig. 1999 wurde er für drei Jahre an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. 2003 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Köln. 2006 kehrte er ins Justizministerium zurück, wo er bis 2012 als Referatsleiter für Privatrecht tätig war.
Am Bundesgerichtshof ist Remmert seit 2019 auch Mitglied des Senats für Anwaltssachen.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagiert sich Remmert international im Insolvenzrecht. Er ist Gründer und seit 2000 Vorsitzender des International Exchange of Experience on Insolvency Law (IEEI) und Mitglied des International Insolvency Institute.
Zu den bedeutenden Entscheidungen, an denen Remmert mitgewirkt hat, zählt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2024 (Az. III ZR 176/22), in dem es um die Haftung eines Notars für fehlerhafte Belehrung ging.

moreResultsText