Herr Claus Sprick, Richter am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat

Gericht
Dr. Claus Sprick (*3. Juni 1946 in Bad Rothenfelde) war von dem 4. März 1994 bis zum 30. Juni 2009 Richter am Bundesgerichtshof. Er gehörte dem XII. Zivilsenat an, der für Familien- und gewerbliches Mietrecht zuständig ist. Von 2004 bis zu seiner Pensionierung war er zudem stellvertretender Vorsitzender des Senats.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1973 trat Sprick in den Justizdienst Nordrhein‑Westfalens ein. Erste Stationen führten ihn ans Amtsgericht und Landgericht Essen sowie ins Justizministerium. 1987 wurde er Vorsitzender Richter am Landgericht Essen, bevor er 1994 zum BGH kam.
Während seiner Zeit im XII. Senat prägte er das Verfahren in Kindschafts- und Unterhaltsangelegenheiten deutlich. Er wirkte an richtungsweisenden Entscheidungen mit, darunter zu Familienrecht und Verfahren – z. B. zur Unverwertbarkeit heimlicher DNA‑Tests bei Vaterschaftsfeststellungen, zur postmortalen Vaterschaftsanerkennung, zur Adoption ohne Zustimmung der Mutter sowie zur Ausnahmeregelung bei internationalem Recht in Unterhalts‑ und Sorgerechtsfällen.
Im Mietrecht setzte er Schwerpunkte im Gewerberaumrecht, etwa zur Schriftform langfristiger Mietverträge, Mietbürgschaften, Verjährung und Kautionsrückgewähr nach Eigentümerwechsel.
Darüber hinaus ist Sprick als Übersetzer renommiert: Er führte mehrsprachige Literatur ins Deutsche, insbesondere Asterix in Ruhrdeutsch, und war langjähriger Präsident des Europäischen Übersetzerkollegiums.
Dr. Sprick verband hohe fachliche Kompetenz im Familien- und Mietrecht mit internationaler Perspektive. Seine Leitentscheidungen im XII. Senat setzten Maßstäbe, und sein Engagement als Übersetzer zeigt eine ungewöhnliche kulturelle Breite. Eine Jury-Persönlichkeit, deren Arbeit in Rechtsprechung und Gesellschaft Spuren hinterlässt.

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