Herr Claus Dörr, Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat

Gericht
Claus Dörr, geboren am 22. März 1947 in Darmstadt, war von August 1996 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 30. April 2012 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und gehörte dem III. Zivilsenat an, der unter anderem für das Staatshaftungsrecht, die Notarhaftung und das Stiftungsrecht zuständig ist.
Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann Dörr 1974 seine Karriere im Justizdienst des Landes Hessen.Er war zunächst am Amtsgericht Rüsselsheim und beim Landgericht Darmstadt tätig und wurde 1977 zum Richter am Amtsgericht ernannt. Am Amtsgericht Rüsselsheim war er fortan als Familienrichter tätig. 1985 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt ernannt, wo er einem mit dem Familienrecht befassten Senat angehörte. Von 1990 bis Mitte 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und befasste sich auch in dieser Zeit vor allem mit Fällen mit familienrechtlichem Hintergrund.
Während seiner über 15-jährigen Tätigkeit am Bundesgerichtshof wirkte Dörr an zahlreichen Entscheidungen mit, die die Entwicklung des Staatshaftungsrechts maßgeblich beeinflussten. Er war zudem als Referent bei juristischen Fachveranstaltungen tätig.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesgerichtshof veröffentlichte Dörr im Jahr 2019 einen Kommentar zu den §§ 839, 839a BGB zur Staatshaftung im BeckOGK.

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