Herr Burkhard Pauge, Richter am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat

Gericht
Burkhard Wilhelm Pauge (*6. Dezember 1949 in Bad Rothenfelde) war von April 2001 bis März 2015 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und gehörte dem VI. Zivilsenat an, der für das Deliktsrecht zuständig ist, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Juristische Laufbahn
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Münster trat Pauge 1976 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Er war als Richter auf Probe beim Landgericht Münster sowie an den Amtsgerichten Gronau, Ibbenbüren, Lüdinghausen, Recklinghausen und Rheine tätig. 1980 wurde er zum Richter am Landgericht Münster ernannt, 1988 folgte die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm. Von 1996 bis 1999 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und dort dem V. Zivilsenat zugeteilt.
Tätigkeit am Bundesgerichtshof
Am 2. April 2001 wurde Pauge zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem VI. Zivilsenat zugewiesen. Während seiner Amtszeit war er an zahlreichen Entscheidungen beteiligt, die das deutsche Schadensersatzrecht prägten. Dazu zählen etwa Urteile zur Haftung bei fehlerhafter medizinischer Behandlung und zur Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Wissenschaftliche Tätigkeit
Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Pauge in der juristischen Aus- und Fortbildung aktiv. Er ist Mitautor des im RWS-Verlag erschienenen Werks „Arzthaftungsrecht – Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung“ und Mitherausgeber des Kommentars „Gesamtes Medizinrecht“.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesgerichtshof am 31. März 2015 ist Pauge weiterhin in der juristischen Fachliteratur tätig. Er lebt in Münster, ist verheiratet und hat drei Kinder.

moreResultsText