Frau Beatrix Weber-Monecke, Richterin am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat

Frau Beatrix Weber-Monecke, Richterin am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Beatrix Weber‑Monecke (*14. Dezember 1950 in Hachenburg) war vom 2. Juni 1995 bis zum 30. April 2016Richterin am Bundesgerichtshof. Sie gehörte dem XII. Zivilsenat an, der Familienrecht und gewerbliches Mietrecht behandelt.

Nach dem Zweiten Staatsexamen trat sie 1978 in den Justizdienst von Rheinland-Pfalz ein. Erste Stationen führten sie ans Landgericht Koblenz und Amtsgericht Altenkirchen, ab 1987 war sie Richterin am Oberlandesgericht Koblenz im Familiensenat tätig. Parallel engagierte sie sich von Januar 1997 bis April 2008 als Gleichstellungsbeauftragte des BGH.

Am BGH prägte sie als ordentliches Mitglied seit 2002 mit wechselnder Funktion entscheidend die Familienrechtsprechung. Ab 2011 vertrat sie den XII. Senat auch im Großen Senat sowie im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe. Bedeutende Entscheidungen, u. a. zu Versorgungsausgleich und Unterhaltsfragen, wurden unter ihrer Mitwirkung getroffen – ein Beispiel ist der Beschluss XII ZB 81/11 vom 24. April 2013.

Publizistisch war Dr. Weber‑Monecke ebenfalls präsent: Unter anderem veröffentlichte sie Aufsätze zu Elternunterhalt (2003), Eheverträgen (2007) und zur Vereinbarkeit scharia-geprägter Regelungen mit deutschem Recht (2009). Zudem wirkte sie als Mitautorin im Münchener Kommentar zum BGB, Familienrecht I (5. Aufl. 2010). Sie gehörte dem Beirat der FamRZ an.

Dr. Weber‑Monecke vereint langjährige familienrechtliche Berufserfahrung mit publizistischer Tiefe. Ihre Mitwirkung an zentralen Senatsentscheidungen und Kommentierungen unterstreicht ihre Bedeutung als ebenso anerkannte wie nachhaltige Richterpersönlichkeit. Engagement für Gleichstellungsfragen und ihre Gremienarbeit zeigen außerdem ihr institutionelles Verantwortungsbewusstsein.

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published on 16.07.2008 00:00

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published on 26.06.2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 133/11 Verkündet am: 26. Juni 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:
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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 265/02 Verkündet am: 11. Februar 2004 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja
published on 05.11.2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 181/05 vom 5. November 2008 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 a Abs. 3; FGG § 12 Zur Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenba

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