Frau Angela Diederichsen, Richterin am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat

Frau Angela Diederichsen, Richterin am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Angela Diederichsen (*8. Juli 1950 in Neunburg vorm Wald) war von 2000 bis 2015 Richterin am Bundesgerichtshof und gehörte dort dem VI. Zivilsenat an, der für das allgemeine Deliktsrecht, insbesondere das Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Fragen des Persönlichkeitsrechts zuständig ist.

Ihr Jurastudium absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahr 1977 trat sie in den bayerischen Justizdienst ein. Sie war zunächst im Justizministerium tätig, dann als Staatsanwältin mit dem Schwerpunkt Jugendschutzsachen. 1982 wurde sie zur Richterin am Amtsgericht München ernannt, 1990 zur Richterin am Oberlandesgericht München, wo sie in Zivil- und Strafsenaten eingesetzt war.

Mit ihrer Berufung an den Bundesgerichtshof im Jahr 2000 wirkte sie an zahlreichen Entscheidungen mit, die das deutsche Schadensersatzrecht in zentralen Punkten geprägt haben. Dazu zählen etwa das Urteil VI ZR 135/10 zur Haftung bei fehlerhafter genetischer Diagnostik, Fragen zur Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Presseberichterstattung sowie zur hypothetischen Kausalität in der Arzthaftung. Auch zur Ausgestaltung des Schmerzensgeldes und zur Beweislastverteilung bei groben Behandlungsfehlern hat der Senat unter ihrer Mitwirkung Grundsatzentscheidungen getroffen.

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war Diederichsen in der Fortbildung der Richterschaft aktiv und befasste sich publizistisch mit haftungsrechtlichen Fragen. Sie trat Ende 2015 altersbedingt in den Ruhestand.

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