bei uns veröffentlicht am 19.03.2015
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auf Grund der Befristung zum 30.06.2014 nicht beendet ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 60 % der Kläger und