bei uns veröffentlicht am 18.05.2015
Tenor
1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger ab 01.01.2015 einen jährlichen Erbbauzinsbetrag in Höhe von 1.299,39 € für das von den Beklagten bewohnte Wohnhaus ... zu bezahlen.
2. Die Beklagt