Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern

(1) Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Landesregierung setzt durch Rechtsverordnung

1.
innerhalb der Risikogebiete oder der nach § 73 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 zugeordneten Gebiete mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
2.
die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete
als Überschwemmungsgebiete fest. Gebiete nach Satz 1 Nummer 1 sind bis zum 22. Dezember 2013 festzusetzen. Die Festsetzungen sind an neue Erkenntnisse anzupassen. Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.

(3) Noch nicht nach Absatz 2 festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind zu ermitteln, in Kartenform darzustellen und vorläufig zu sichern.

(4) Die Öffentlichkeit ist über die vorgesehene Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zu informieren; ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie ist über die festgesetzten und vorläufig gesicherten Gebiete einschließlich der in ihnen geltenden Schutzbestimmungen sowie über die Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Hochwasserfolgen zu informieren.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Baugesetzbuch - BBauG | § 9 Inhalt des Bebauungsplans


(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung;2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;2a. vom

Baugesetzbuch - BBauG | § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans


(1) Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Aus dem Flächennu
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete


(1) In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Ausweisung ausschließlich der Verbesserung des

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung


(1) Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem entgegenstehen, sind rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen. Ausgleic

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete


(1) In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist Folgendes untersagt: 1. die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können,2. das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten


(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete


(1) Die zuständigen Behörden bewerten das Hochwasserrisiko und bestimmen danach die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete). Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit

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65 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 28. Jan. 2016 - B 2 K 15.518

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2019 - 8 ZB 16.2029

bei uns veröffentlicht am 16.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 30.000 Euro

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Sept. 2016 - W 4 K 15.722

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1) zu tragen. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Sept. 2016 - W 4 K 15.721

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1) zu tragen. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Sept. 2016 - W 4 K 15.723

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1) zu tragen. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2016 - 15 N 15.1201

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Der am 5. Dezember 2016 (erneut) bekanntgemachte Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet A.“ ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Apr. 2016 - Au 3 K 15.520

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig volls

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Apr. 2016 - Au 3 K 15.516

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Feb. 2015 - M 8 SN 14.4430

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 3.750,-- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 02. Feb. 2016 - RN 4 K 14.1705

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RN 4 K 14.1705 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. Februar 2016 4. Kammer ..., stv. Urkundsbeamtin Sachgebiets-Nr: 1023 Hauptpunkte: Grünlandu

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Mai 2014 - 3 K 13.1642

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tenor I. Satz 1 der Auflage Nr. 2.1 im Bescheid des Landratsamtes ... vom 1. Oktober 2013 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläu

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Juli 2014 - 9 K 12.4357

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1. der Beigeladene zu 2. trägt seine außergerichtliche

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Juli 2017 - 8 BV 16.1030

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2019 - 8 C 18.456

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor I. Die Streitwertfestsetzung in Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 15. Januar 2018 wird geändert. Der Streitwert wird auf 30.000 € festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zur

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 12. Aug. 2015 - AN 9 S 15.01274

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 11. Dez. 2015 - Au 3 S 15.1633

bei uns veröffentlicht am 11.12.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf Euro 7.500,- festgesetz

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2018 - 8 N 16.1660

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2016 - 1 NE 16.1765

bei uns veröffentlicht am 10.10.2016

Tenor I. Der Bebauungsplan „Am Inn - III“ wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird au

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Juli 2016 - M 2 K 15.3956

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Juni 2016 - M 2 K 15.3073

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Aug. 2016 - Au 5 K 14.869

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 5 K 14.869 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 18. August 2016 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 … als stellvertretende Urkundsbeamtin

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Aug. 2016 - Au 5 K 14.856

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Aug. 2016 - Au 5 K 14.818

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Aug. 2016 - Au 5 K 14.810

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig volls

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Juni 2016 - M 2 S 16.1394

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 18. Februar 2016 wird hinsichtlich Ziffer 4. des Bescheids vom 26. Januar 2016 angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt die An

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Aug. 2016 - M 1 SN 16.3019

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst III. Der Streitwert wird auf 3.7

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Aug. 2016 - M 1 SN 16.2810

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 3.750,- Euro festgese

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2016 - 4 ZB 16.345

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 937,56 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juni 2016 - M 2 K 15.3777

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juni 2016 - M 2 K 15.3776

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juni 2016 - M 2 K 15.3620

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 01. Juni 2015 - 2 N 13.2220

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 2 N 13.2220 Im Namen des Volkes Urteil vom 1. Juni 2015 2. Senat Sachgebietsschlüssel: 920 Hauptpunkte: Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Re

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Dez. 2018 - 7 BN 4/18

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Gründe I 1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verordnung vom 4. August 2015

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 16. Nov. 2018 - 1 MR 3/18

bei uns veröffentlicht am 16.11.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird auf 180.000,00 Euro festgesetzt. Gründe I.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Juni 2018 - 7 B 14/17

bei uns veröffentlicht am 29.06.2018

Gründe I 1 Der Kläger wendet sich gegen eine dem Beigeladenen erteilte Ausnahmegenehmigung für

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Juni 2018 - M 9 K 17.1268, M 9 K 17.2307

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Die Verfahren M 9 K 17.1268 und M 9 K 17.2307 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Bescheide vom 24. Februar 2017 und vom 7. April 2017 werden jeweils in Ziff. V aufgehoben. Im Übrigen werden die K

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2018 - 3 A 10/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tatbestand 1 Die Klägerinnen wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16. Juli 2015 für das Vorhaben "Aus- und Neubaus

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Dez. 2017 - 7 A 6/17, 7 A 6/17 (7 A 11/12)

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe. Sie ist Eigentümerin von Grund

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Nov. 2017 - 7 A 17/12

bei uns veröffentlicht am 28.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine am niedersächsischen Elbufer in Höhe der Elbmündung gelegene Gemeinde und ein staatlich anerkanntes Nordseeheilbad. Sie wendet sich ge

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - 3 A 3/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Januar 2014 für das Vorhaben "Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - 3 A 2/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Januar 2014 für das Vorhaben "Ausbaustrecke Nürnberg - Ebens

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - 3 A 4/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Januar 2014 für das Vorhaben "Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfe

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Aug. 2017 - 2 K 66/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ca. 4,8 km langen Abschnitt der Ortsumfahrung W. im Zuge des Neubaus der Bundesstraße B 71n zwischen der Anschlussstelle H. der geplanten Nordverlängerung der BAB

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 11. Okt. 2016 - 5 S 605/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. März 2016 - 9 K 208/16 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfah

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 02. Feb. 2016 - 2 K 7/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tatbestand 1 Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Bebauungsplan O 1 der Antragsgegnerin „Südliche D-Straße / Kuhlache, Teilplan `Erlebbarkeit Elbe´“ mit Grünordnungsplan vom 10.07.2013, mit dem die Antragsgegnerin ein Gelände im Süden ihre

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 02. Feb. 2016 - 2 L 7/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tatbestand 1 Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Bebauungsplan O 1 der Antragsgegnerin „Südliche D-Straße / Kuhlache, Teilplan `Erlebbarkeit Elbe´“ mit Grünordnungsplan vom 10.07.2013, mit dem die Antragsgegnerin ein Gelände im Süden ihre

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 28. Jan. 2016 - 2 Bs 254/15

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27. November 2015 geändert. Der Antrag der Antragsteller zu 5) und 6) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 9 K 5196/15 wird insge

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Dez. 2015 - 1 C 10631/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 1) und zu 4) zu je 1/3 und die Antragsteller zu 2) und 3) zu je 1/6. Das Urteil ist wegen der Ko

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Okt. 2015 - 2 K 19/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen den sachlichen Teilplan "Windenergienutzung in der Planungsregion (...)". 2 Mit Antrag vom 12./20.09.2011 beantragte die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen St

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Okt. 2015 - 2 K 109/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen den sachlichen Teilplan "Windenergienutzung in der Planungsregion (...)". 2 Die Antragstellerin beabsichtigt, auf mehreren Flurstücken in den Gemarkungen B

Referenzen

(1) Die zuständigen Behörden bewerten das Hochwasserrisiko und bestimmen danach die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete). Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen...
(1) Die zuständigen Behörden bewerten das Hochwasserrisiko und bestimmen danach die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete). Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen...