Weinverordnung - WeinV 1995 | § 3 Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung
(zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)
Weinverordnung - WeinV 1995 | § 3 Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung
<BR />
(zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Weinverordnung Inhaltsverzeichnis
Anträge nach § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes sind auf dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellten Formular zu stellen. Das Formular kann auch elektronisch bereitgestellt sein.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Der Antrag auf Genehmigung einer Neuanpflanzung von Reben ist vom Erzeuger bis zum Ablauf des letzten Tages des Monats Februar eines jeden Jahres bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu stellen. Der Antragsteller hat im Antrag n
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 10.07.2014 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
