Weinverordnung - WeinV 1995 | § 14 Hygienische Anforderungen*%(zu § 16 Absatz 3 Nummer 1 des Weingesetzes)

Erzeugnisse dürfen nur unter Beachtung der Anforderungen des § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung gewerbsmäßig verarbeitet, befördert, gelagert, verwertet oder in den Verkehr gebracht werden.

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Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV 2007 | § 3 Allgemeine Hygieneanforderungen


Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. Mit lebenden Tieren nach § 4 Absat

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Jan. 2016 - AN 14 K 15.01438

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 14 K 15.01438 Im Namen des Volkes Urteil Verkündet am 29. Januar 2016 14. Kammer gez. ... Stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets

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Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. Mit lebenden Tieren nach § 4 Absatz 1 Nummer 1...