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Amtlich · § 5 UrhG

§ 5 WasVersStatV

Zeitreise: 22.08.1969‹ § 4§ 6 ›

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke auch im Land Berlin.

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