§ 2 WasVersStatV
Die Statistik erfaßt für das dem Erhebungsjahr vorangegangene Kalenderjahr folgende Tatbestände: 1. In der öffentlichen Wasserversorgung a) die Gewinnung und den Bezug von Grundwasser, Quellwasser und Oberflächenwasser, b) die Abgabe von Wasser, c) die Zahl der versorgten Einwohner; 2. im öffentlichen Abwasserwesen a) den Abwasseranfall, b) die Fortleitung und Reinigung des Abwassers, c) die Zahl der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Einwohner.
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