Waffengesetz - WaffG 2002 | § 50 (weggefallen)

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Referenzen - Urteile | § 50 WaffG 2002

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 50 WaffG 2002.

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2019 - M 7 K 18.4514

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Aug. 2017 - M 7 S 17.999

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im einstwe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Apr. 2018 - W 9 K 16.1307

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Dez. 2018 - W 9 K 17.812

bei uns veröffentlicht am 07.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Mai 2017 - M 7 K 16.3006

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Okt. 2016 - 22 K 2135/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betra

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Mai 2015 - 20 K 6590/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt volls

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 23. Jan. 2015 - 25 K 4108/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor Der Gebührenbescheid vom 20.06.2013 wird aufgehoben, soweit der Beklagte in ihm Gebühren von mehr als 300,00 € festgesetzt hat. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der B

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 23. Jan. 2015 - 25 K 4830/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor Der Gebührenbescheid vom 11.07.2013 wird aufgehoben, soweit der Beklagte in ihm Gebühren von mehr als 300,00 € festgesetzt hat. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der B

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 09. Sept. 2014 - 1 K 2949/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor Ziffer V des Bescheids des Landrats als Kreispolizeibehörde C.      vom 23. 8. 2013 wird aufgehoben, soweit eine Gebühr erhoben wird, die 50 Euro übersteigt; im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. Dez. 2013 - 6 A 10654/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen d

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 19. Juni 2013 - 5 K 162/13.TR

bei uns veröffentlicht am 19.06.2013

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des..

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 6 C 26/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung. Er ist Jäger und Waffenbesitzer.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 6 C 29/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung. Er ist Jäger und Waffenbesitzer.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 6 C 25/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung. Er ist Jäger und Waffenbesitzer.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 6 C 24/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung. Er ist Jäger und Waffenbesitzer.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 6 C 28/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung. Sie ist Jägerin und Waffenbesitzerin.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 6 C 27/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger ist Jäger und Waffenbesitzer. Er wendet sich gegen die Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung durch den Beklagten.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 06. Dez. 2011 - 5 K 4898/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen eine Gebührenerhebung durch den Beklagten wegen einer verdachtsunabhängigen waffenrechtlichen Vor-Ort-Kontrolle.2 Der Kläger ist

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 04. Mai 2011 - 4 K 623/11

bei uns veröffentlicht am 04.05.2011

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 23,36 EUR festgesetzt. Gründe   1 Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den