Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 4 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben

(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.

(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten zu vermerken.

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Referenzen - Gesetze | § 4 VwZG 2005

§ 4 VwZG 2005 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 4 VwZG 2005 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG | § 2 Verfahren


(1) Über den Vermögensübergang, die Vermögensübertragung oder in den Fällen des § 1 Abs. 2 erläßt die zuständige Stelle nach Anhörung aller neben dem Antragsteller sonst in Betracht kommenden Berechtigten einen Bescheid, der allen Verfahrensbeteiligt

Referenzen - Urteile | § 4 VwZG 2005

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120 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 4 VwZG 2005.

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2014 - EnVR 24/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 24/13 vom 21. Januar 2014 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2014 - EnVR 22/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 22/13 vom 21. Januar 2014 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Öffentliche Bekanntmachung EnWG § 73 Abs. 1a Zu den Anforderungen an eine die Zustellung

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 17. Dez. 2015 - B 2 K 15.30134

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16.02.2015 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Apr. 2019 - AN 17 K 18.31552

bei uns veröffentlicht am 26.04.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die am …1967 in …Kolumbien geborene Klägerin wendet s

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. Okt. 2018 - Au 6 S 18.31686

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 1 gegen die in Nr. 6 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 8. Oktober 2018 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. Der Antrag der Antragstellerin zu 2 w

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Nov. 2017 - M 7 S 17.48171

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11. September 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung (Nr. 3) wird angeordnet. II. Die Antragsge

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Jan. 2018 - M 24 K 16.31896

bei uns veröffentlicht am 19.01.2018

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 31. Mai 2016 wird in den Nrn. 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflicht

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Apr. 2016 - M 16 S 16.30495

bei uns veröffentlicht am 04.04.2016

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2016 - M 24 K 16.31815

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Nov. 2016 - M 24 K 16.31338

bei uns veröffentlicht am 25.11.2016

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10. Mai 2016 wird in den Nrn. 3, 4, 5und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird ve

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Nov. 2016 - M 12 S 16.33538

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (Az. M 12 K 16.33537) gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 5. Oktober 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Sept. 2017 - Au 4 S 17.34676

bei uns veröffentlicht am 29.09.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen die Abschiebungsandrohung in ein

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 21. Nov. 2014 - B 3 S 14.30420

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller, geboren am ... 1981, serbischer Staatsangehöriger christlicher Gla

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 27. Apr. 2016 - RN 5 S 16.30590

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Gegenstandswert wird auf 500,00 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. März 2017 - M 23 K 16.30422

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. II. Der Bescheid des Bundesamts für ... vom 15. Februar 2016 wird in den Nummern 1, 3, 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, de

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Dez. 2017 - AN 9 K 15.30166

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand Der am … 1964 in …, Bangladesch, geborene Kläger ist bangladeschischer Staat

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2018 - M 26 K 17.4708

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid des Bundesamts für ... vom 13. März 2017 wird in den Nummern 4 bis 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass beim Klä

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 21. Aug. 2015 - RO 5 S 15.31650

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen Ziffer 3 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 27.07.2015, Az.: 5955235 - 150, wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 15. Okt. 2014 - 5 S 14.30683

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschi

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Dez. 2014 - M 24 K 14.30795, M 24 K 14.30796, M 24 K 14.30797

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor I. Die Verfahren M 24 K 14.30795, M 24 K 14.30796 und M 24 K 14.30797 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Soweit die Klagen zurückgenommen wurden, werden die Verfahren eingestellt. III. Der Besc

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. Feb. 2015 - B 3 K 13.30328

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger, geb. am ...1980

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 02. Sept. 2014 - 5 K 14.30021

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Juli 2014 - 3 K 13.30176

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger, geb. ... in Bagdad, irak

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 07. Aug. 2018 - RO 14 E 18.31925

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des Eilrech

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Sept. 2017 - M 21 S 17.40391

bei uns veröffentlicht am 08.09.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren M 21 K 17.40390 gegen die im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 25. April 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. II. Die Antragsgeg

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 31. Aug. 2017 - Au 7 K 17.34047

bei uns veröffentlicht am 31.08.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. November 2016 (Gesch.-Z.: ...) wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Feb. 2015 - M 24 S 15.50091

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung vom 16. Januar 2015 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Aug. 2017 - M 4 S 17.46562

bei uns veröffentlicht am 16.08.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller, ein irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, wendet s

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. März 2018 - B 3 K 17.33538

bei uns veröffentlicht am 26.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger, geb. am …,

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Sept. 2015 - W 1 K 14.986

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 1 K 14.986 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. September 2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr: 1322 Hauptpunkte: verfristete Klage; Wiedereinsetzung; Zweimonatsfris

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Juli 2014 - 2 E 14.30412

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am ... 1991 geborene Antragsteller ist sy

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. Aug. 2017 - AN 9 K 16.31974

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand Der am … 1992 in Beirut (Libanon) geborene Kläger ist nach eigenen Angaben staatenl

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Jan. 2015 - RN 3 K 14.30668

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. März 2016 - M 17 S 16.30346

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der 18-jährige Antragsteller ist albanischer Staatsangehöriger muslimischer Gla

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Feb. 2016 - M 17 S 16.30332

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der am ... Dezember 1995 geborene Antragsteller ist Staatsangehöriger Indiens u

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Juni 2018 - Au 5 K 17.31948

bei uns veröffentlicht am 08.06.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. März 2017 wird in Nr. 3 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger subsidiären Schutz zuzuerkennen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfa

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 10. Apr. 2018 - Au 7 K 17.35638

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags als

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Sept. 2016 - M 24 K 16.31890

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Juli 2016 wird in den Nrn. 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass bei den Klägern die Voraussetzungen des § 60 A

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Sept. 2016 - M 24 K 16.31812

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. Juli 2016 wird in den Nrn. 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verp

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Apr. 2014 - 16 S 14.30644

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragstellerin, die nach eigenen Angaben ukrainische Staatsangehörige ist, reist

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Apr. 2014 - 16 K 13.30970

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom ... September 2013 wird in Nrn. 3 und 4 insoweit aufgehoben, als festgestellt wurde, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht vorliegt un

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 27. Okt. 2015 - RN 5 K 14.30058

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg RN 5 K 14.30058 Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache ... - Kläger - bevollmächtigt: Rechtsanwältin I. G.-St. E2S2, M2.-str. ..., München gegen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Aug. 2016 - M 10 S 16.30798

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen den Bescheid des Bundesamtes

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. März 2015 - M 3 K 13.895

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 3 K 13.895 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. März 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 221 Hauptpunkte: Juristische Universitätsprüfung Rechtsq

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 07. Apr. 2017 - Au 1 S 17.31606

bei uns veröffentlicht am 07.04.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für dieses Verfahren wird abgelehnt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Feb. 2017 - B 3 K 16.31971

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung die vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger geb. am …19

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Jan. 2014 - 1 K 13.30546

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger ist ein am ... in ... geborener iranischer Staatsangehöriger. Na

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. Feb. 2018 - Au 7 S 17.35640

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz geg

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Aug. 2016 - M 4 K 16.31472

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger klagt gegen einen Be

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 29. Jan. 2014 - 5 S 14.30057

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der