Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 4 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
Verwaltungszustellungsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten zu vermerken.
Referenzen - Gesetze | § 4 VwZG 2005
§ 4 VwZG 2005 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 4 VwZG 2005 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG | § 2 Verfahren
(1) Über den Vermögensübergang, die Vermögensübertragung oder in den Fällen des § 1 Abs. 2 erläßt die zuständige Stelle nach Anhörung aller neben dem Antragsteller sonst in Betracht kommenden Berechtigten einen Bescheid, der allen Verfahrensbeteiligt
120 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 4 VwZG 2005.
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2014 - EnVR 24/13
bei uns veröffentlicht am 21.01.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 24/13 vom 21. Januar 2014 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2014 - EnVR 22/13
bei uns veröffentlicht am 21.01.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 22/13 vom 21. Januar 2014 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Öffentliche Bekanntmachung EnWG § 73 Abs. 1a Zu den Anforderungen an eine die Zustellung
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 17. Dez. 2015 - B 2 K 15.30134
bei uns veröffentlicht am 17.12.2015
Tenor
1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16.02.2015 wird aufgehoben.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Apr. 2019 - AN 17 K 18.31552
bei uns veröffentlicht am 26.04.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die am …1967 in …Kolumbien geborene Klägerin wendet s
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. Okt. 2018 - Au 6 S 18.31686
bei uns veröffentlicht am 31.10.2018
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 1 gegen die in Nr. 6 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 8. Oktober 2018 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Der Antrag der Antragstellerin zu 2 w
Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Nov. 2017 - M 7 S 17.48171
bei uns veröffentlicht am 14.11.2017
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11. September 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung (Nr. 3) wird angeordnet.
II. Die Antragsge
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Jan. 2018 - M 24 K 16.31896
bei uns veröffentlicht am 19.01.2018
Tenor
I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 31. Mai 2016 wird in den Nrn. 4, 5 und 6 aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflicht
Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Apr. 2016 - M 16 S 16.30495
bei uns veröffentlicht am 04.04.2016
Tenor
I.
Die Anträge werden abgelehnt.
II.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2016 - M 24 K 16.31815
bei uns veröffentlicht am 17.11.2016
Tenor
I.
Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung
Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Nov. 2016 - M 24 K 16.31338
bei uns veröffentlicht am 25.11.2016
Tenor
I.
Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10. Mai 2016 wird in den Nrn. 3, 4, 5und 6 aufgehoben.
Die Beklagte wird ve
Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Nov. 2016 - M 12 S 16.33538
bei uns veröffentlicht am 29.11.2016
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (Az. M 12 K 16.33537) gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 5. Oktober 2016 wird angeordnet.
II.
Die Antragsgegnerin hat die
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Sept. 2017 - Au 4 S 17.34676
bei uns veröffentlicht am 29.09.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen die Abschiebungsandrohung in ein
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 21. Nov. 2014 - B 3 S 14.30420
bei uns veröffentlicht am 21.11.2014
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Gründe
I.
Der Antragsteller, geboren am ... 1981, serbischer Staatsangehöriger christlicher Gla
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 27. Apr. 2016 - RN 5 S 16.30590
bei uns veröffentlicht am 27.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Der Gegenstandswert wird auf 500,00 € festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht München Urteil, 16. März 2017 - M 23 K 16.30422
bei uns veröffentlicht am 16.03.2017
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde.
II. Der Bescheid des Bundesamts für ... vom 15. Februar 2016 wird in den Nummern 1, 3, 4, 5 und 6 aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, de
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Dez. 2017 - AN 9 K 15.30166
bei uns veröffentlicht am 13.12.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Tatbestand
Der am … 1964 in …, Bangladesch, geborene Kläger ist bangladeschischer Staat
Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2018 - M 26 K 17.4708
bei uns veröffentlicht am 26.02.2018
Tenor
I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid des Bundesamts für ... vom 13. März 2017 wird in den Nummern 4 bis 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass beim Klä
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 21. Aug. 2015 - RO 5 S 15.31650
bei uns veröffentlicht am 21.08.2015
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen Ziffer 3 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 27.07.2015, Az.: 5955235 - 150, wird angeordnet.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 15. Okt. 2014 - 5 S 14.30683
bei uns veröffentlicht am 15.10.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschi
Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Dez. 2014 - M 24 K 14.30795, M 24 K 14.30796, M 24 K 14.30797
bei uns veröffentlicht am 16.12.2014
Tenor
I.
Die Verfahren M 24 K 14.30795, M 24 K 14.30796 und M 24 K 14.30797 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.
Soweit die Klagen zurückgenommen wurden, werden die Verfahren eingestellt.
III.
Der Besc
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. Feb. 2015 - B 3 K 13.30328
bei uns veröffentlicht am 09.02.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger, geb. am ...1980
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 02. Sept. 2014 - 5 K 14.30021
bei uns veröffentlicht am 02.09.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Juli 2014 - 3 K 13.30176
bei uns veröffentlicht am 07.07.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger, geb. ... in Bagdad, irak
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 07. Aug. 2018 - RO 14 E 18.31925
bei uns veröffentlicht am 07.08.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege des Eilrech
Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Sept. 2017 - M 21 S 17.40391
bei uns veröffentlicht am 08.09.2017
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren M 21 K 17.40390 gegen die im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 25. April 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
II. Die Antragsgeg
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 31. Aug. 2017 - Au 7 K 17.34047
bei uns veröffentlicht am 31.08.2017
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. November 2016 (Gesch.-Z.: ...) wird aufgehoben.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläu
Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Feb. 2015 - M 24 S 15.50091
bei uns veröffentlicht am 20.02.2015
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung vom 16. Januar 2015 wird angeordnet.
II.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Aug. 2017 - M 4 S 17.46562
bei uns veröffentlicht am 16.08.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller, ein irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, wendet s
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. März 2018 - B 3 K 17.33538
bei uns veröffentlicht am 26.03.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger, geb. am …,
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Sept. 2015 - W 1 K 14.986
bei uns veröffentlicht am 22.09.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
W 1 K 14.986
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 22. September 2015
1. Kammer
Sachgebiets-Nr: 1322
Hauptpunkte: verfristete Klage; Wiedereinsetzung; Zweimonatsfris
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Juli 2014 - 2 E 14.30412
bei uns veröffentlicht am 29.07.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der am ... 1991 geborene Antragsteller ist sy
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. Aug. 2017 - AN 9 K 16.31974
bei uns veröffentlicht am 10.08.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Tatbestand
Der am … 1992 in Beirut (Libanon) geborene Kläger ist nach eigenen Angaben staatenl
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Jan. 2015 - RN 3 K 14.30668
bei uns veröffentlicht am 09.01.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. März 2016 - M 17 S 16.30346
bei uns veröffentlicht am 04.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der 18-jährige Antragsteller ist albanischer Staatsangehöriger muslimischer Gla
Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Feb. 2016 - M 17 S 16.30332
bei uns veröffentlicht am 26.02.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der am ... Dezember 1995 geborene Antragsteller ist Staatsangehöriger Indiens u
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Juni 2018 - Au 5 K 17.31948
bei uns veröffentlicht am 08.06.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. März 2017 wird in Nr. 3 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger subsidiären Schutz zuzuerkennen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfa
Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 10. Apr. 2018 - Au 7 K 17.35638
bei uns veröffentlicht am 10.04.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags als
Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Sept. 2016 - M 24 K 16.31890
bei uns veröffentlicht am 26.09.2016
Tenor
I.
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Juli 2016 wird in den Nrn. 4, 5 und 6 aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass bei den Klägern die Voraussetzungen des § 60 A
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Sept. 2016 - M 24 K 16.31812
bei uns veröffentlicht am 22.09.2016
Tenor
I.
Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. Juli 2016 wird in den Nrn. 4, 5 und 6 aufgehoben.
Die Beklagte wird verp
Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Apr. 2014 - 16 S 14.30644
bei uns veröffentlicht am 17.04.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Die Antragstellerin, die nach eigenen Angaben ukrainische Staatsangehörige ist, reist
Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Apr. 2014 - 16 K 13.30970
bei uns veröffentlicht am 02.04.2014
Tenor
I.
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom ... September 2013 wird in Nrn. 3 und 4 insoweit aufgehoben, als festgestellt wurde, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht vorliegt un
Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 27. Okt. 2015 - RN 5 K 14.30058
bei uns veröffentlicht am 27.10.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg
RN 5 K 14.30058
Im Namen des Volkes
In der Verwaltungsstreitsache
...
- Kläger -
bevollmächtigt: Rechtsanwältin I. G.-St. E2S2, M2.-str. ..., München
gegen
Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Aug. 2016 - M 10 S 16.30798
bei uns veröffentlicht am 23.08.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen den Bescheid des Bundesamtes
Verwaltungsgericht München Urteil, 24. März 2015 - M 3 K 13.895
bei uns veröffentlicht am 24.03.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
M 3 K 13.895
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 24. März 2015
3. Kammer
Sachgebiets-Nr. 221
Hauptpunkte:
Juristische Universitätsprüfung
Rechtsq
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 07. Apr. 2017 - Au 1 S 17.31606
bei uns veröffentlicht am 07.04.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für dieses Verfahren wird abgelehnt.
Gründe
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Feb. 2017 - B 3 K 16.31971
bei uns veröffentlicht am 15.02.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung die vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger geb. am …19
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Jan. 2014 - 1 K 13.30546
bei uns veröffentlicht am 27.01.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger ist ein am ... in ... geborener iranischer Staatsangehöriger. Na
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. Feb. 2018 - Au 7 S 17.35640
bei uns veröffentlicht am 05.02.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz geg
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Aug. 2016 - M 4 K 16.31472
bei uns veröffentlicht am 17.08.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger klagt gegen einen Be
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 29. Jan. 2014 - 5 S 14.30057
bei uns veröffentlicht am 29.01.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt die Anordnung der