Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 189 Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten
Die §§ 84 und 85 Abs. 1 und 3 sind entsprechend anzuwenden.
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(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer die Kosten, die durch die Ermittlung und Feststellung des von ihm zu ersetzenden Schadens entstehen, insoweit zu erstatten, als ihre Aufwendung den Umständen nach geboten war. Diese Kosten sind auch insoweit zu...