Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 3 Verbindungsstrecken im Ausland

Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist die Verbindungsstrecke zwischen zwei Orten im Inland, die über das Ausland führt, als inländische Beförderungsstrecke anzusehen, wenn der ausländische Streckenanteil nicht länger als 10 Kilometer ist. Dies gilt nicht für Personenbeförderungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen. § 7 bleibt unberührt.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 59 Vergütungsberechtigte Unternehmer


Die Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (§ 15 des Gesetzes) an im Ausland ansässige Unternehmer ist abweichend von den §§ 16 und 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes nach den §§ 60 bis 61a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Vergütungszeitraum 1. i

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 44 Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs


(1) Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a des Gesetzes entfällt, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1 000 Euro nicht übersteigt. (2) Haben sich bei einem Wirtschaftsgut in ei
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 7 Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen


(1) Bei grenzüberschreitenden Beförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen, die sich ausschließlich auf das Inland und die in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebiete erstrecken, sind die Streckenanteile in den in § 1 Abs. 3 d

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Finanzgericht München Beschluss, 04. Dez. 2014 - 14 K 1511/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 1511/14 Beschluss Stichwort: Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die Steuerbefreiung der inngemeinschaftlichen Lieferung (hier: innergemeinschaftliches Verbringen)

Europäischer Gerichtshof Urteil, 20. Okt. 2016 - C-24/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 20. Oktober 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Steuerrecht — Mehrwertsteuer — Sechste Richtlinie — Art. 28c Teil A Buchst. a und d — Verbringung von Gegenständen inner

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(1) Bei grenzüberschreitenden Beförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen, die sich ausschließlich auf das Inland und die in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebiete erstrecken, sind die Streckenanteile in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes...