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§ 21Amtlich · § 5 UrhG

Zusammenfassung der Merkmale des In-vitro-Diagnostikums

Zeitreise: 31.03.2020‹ § 20§ 22 ›

Dem Antrag auf Zulassung eines In-vitro-Diagnostikums ist eine Zusammenfassung der Merkmale des In-vitro-Diagnostikums nach Anlage 2 beizufügen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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Ende des Gesetzes