Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, 5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 6. Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen, 7. Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechniken, 8. Beraten und Betreuen von Kunden, 9. Vorbereiten und Vorbehandeln des Behandlungsgutes, 10. Einstellen, Bedienen und Überwachen von Wasch- und Reinigungsmaschinen sowie von Wasch- und Reinigungsanlagen, 11. Prozesstechnik, 12. Nachbehandeln und Finishen des Behandlungsgutes, 13. Anwenden von Desinfektionsverfahren und Durchführen von Hygienemaßnahmen, 14. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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