§ 39 SVOrgSaarG
Im Saarland werden folgende Vorschriften eingeführt: 1. die Verordnung über die Vergütung der Krankenkassen für die Einziehung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 29. Oktober 1955 (Bundesanzeiger Nr. 214 vom 4. November 1955), 2. die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Verordnung zu § 161 AVAVG) vom 25. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 766), 3. die Verordnung über die Höhe der an die Einzugsstellen zu leistenden Vergütung für den Einzug der Beiträge zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten vom 21. August 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1274).
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