Stromsteuer-Durchführungsverordnung - StromStV | § 1 Zuständiges Hauptzollamt

Soweit in dieser Verordnung oder in der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung nichts anderes bestimmt ist, ist für den Anwendungsbereich dieser Verordnung das Hauptzollamt örtlich zuständig, von dessen Bezirk aus die in den einzelnen Vorschriften jeweils bezeichnete Person ihr Unternehmen betreibt oder, falls sie kein Unternehmen betreibt, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz hat. Für Unternehmen, die von einem Ort außerhalb des Steuergebiets betrieben werden, oder für Personen ohne Wohnsitz im Steuergebiet ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.

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Referenzen - Gesetze | § 1 StromStV

§ 1 StromStV zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 1 StromStV wird zitiert von 2 anderen §§ im Stromsteuer-Durchführungsverordnung.

Stromsteuer-Durchführungsverordnung - StromStV | § 10 Allgemeine Erlaubnis


(1) Unter Verzicht auf eine förmliche Einzelerlaubnis (§ 9) ist die Entnahme von Strom für steuerbegünstigte Zwecke nach § 9 Absatz 3 des Gesetzes allgemein erlaubt. Dies gilt nicht für die Entnahme von Strom für Wasserfahrzeuge der Haupterwerbsfisch

Stromsteuer-Durchführungsverordnung - StromStV | § 14 Wasserfahrzeuge und Schifffahrt


(1) Als Wasserfahrzeuge im Sinn des § 9 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 3 des Gesetzes gelten alle im Kapitel 89 der Kombinierten Nomenklatur (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes) erfassten Fahrzeuge und schwimmenden Vorrichtungen mit eigenem motorischen Antrieb

Referenzen - Urteile | § 1 StromStV

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1 StromStV.

Finanzgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - 14 K 3408/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tatbestand I. Die Klägerin betreibt an mehreren Standorten Biomasseheizkraftwerke. Den erzeugten Strom speist sie in das öffentliche Netz ein, die anfallende Wärme wird als Prozess- oder Fernwärme verkauft. Darüber hinaus be

Finanzgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - 14 K 2093/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tatbestand I. Die Klägerin stellt …geräte her. Im Streitjahr (2009) bezog sie von einem Versorger versteuerten Strom; die ihr in Rechnung gestellte ermäßigte Stromsteuer, welche der Versorger entrichtete, betrug insgesamt

Finanzgericht München Urteil, 05. Juli 2018 - 14 K 2634/16

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

Tenor 1. Der Bescheid vom 23. Juni 2014 und die Einspruchsentscheidung vom 09. August 2016 werden dahingehend abgeändert, dass die Stromsteuer für das Jahr 2013 auf 82.840,93 € festgesetzt wird. 2. Der Beklagte trägt die K

Finanzgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - 14 K 2822/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1. Die Stromsteuer für das Kalenderjahr 2007 wird unter Änderung des Steuerbescheids vom 23. Dezember 2010 und der Steueränderungsbescheide vom 6. März 2012, 15. Oktober 2012 und 29. August 2013 und der Einspruchsentscheidung vom selb

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Feb. 2016 - VII R 7/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 29. Januar 2015 14 K 2822/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 03. Dez. 2014 - 4 K 99/12

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma A GmbH (im Folgenden: A-GmbH) gegen einen diese betreffenden Stromsteuerbescheid über die Nachforderung von Stromsteuer für die Kalenderjahre 2008 und 2009 für d