Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV | § 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen

(1) Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und Spannungsart für das Vertragsverhältnis maßgebend sein sollen, ergibt sich aus der Stromart und Spannung des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung, an das die Anlage, über die der Kunde Strom entnimmt, angeschlossen ist.

(2) Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen; hierbei hat er den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung sowie den Hinweis auf die Rechte des Kunden nach Absatz 3 und die Angaben nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 und Satz 3 in übersichtlicher Form anzugeben.

(3) Im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV | § 3 Ersatzversorgung


(1) Für die Ersatzversorgung nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes gelten § 2 Absatz 3 Satz 4, die §§ 4, 5 Absatz 1, die §§ 5a bis 8, 10 bis 19 und 22 sowie für die Beendigung der Ersatzversorgung nach § 38 Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsge

Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV | § 5a Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen


(1) Bei Änderungen der Belastungen nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5, die in die Kalkulation des Allgemeinen Preises eingeflossen sind, ist der Grundversorger unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV | § 2 Vertragsschluss


(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen. (2) Kommt der Grundversorgungsvertr

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2013 - VIII ZR 41/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 41/13 Verkündet am: 11. Dezember 2013 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2012 - VIII ZR 279/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 279/11 Verkündet am: 26. September 2012 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2010 - VIII ZR 326/08

bei uns veröffentlicht am 27.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 326/08 Verkündet am: 27. Januar 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2011 - VIII ZR 211/10

bei uns veröffentlicht am 29.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 211/10 Verkündet am: 29. Juni 2011 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AV

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2018 - VIII ZR 247/17

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 247/17 Verkündet am: 6. Juni 2018 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2016 - VIII ZR 211/10

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 211/10 Verkündet am: 6. April 2016 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2015 - VIII ZR 158/11

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 158/11 Verkündet am: 28. Oktober 2015 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2015 - VIII ZR 13/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 13/12 Verkündet am: 28. Oktober 2015 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 30. Apr. 2015 - 2 U 16/15 (Hs)

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 14. Januar 2015 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Verfügungsklägerin zu trage

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2014 - VI ZR 144/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 144/13 Verkündet am: 25. Februar 2014 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Pro

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 24. Jan. 2014 - 19 U 77/13

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. Mai 2013 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist ebenso

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 21. Feb. 2013 - U 692/12 Kart

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 23. Mai 2012 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 30. Dez. 2010 - 2 U 94/10

bei uns veröffentlicht am 30.12.2010

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Vorsitzenden der 21. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen vom 30.04.2010 (21 O 15/08) abgeändert:(1) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin,61 EUR nebst Zinsen in Höhe

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 31. Juli 2008 - 2 U 17/08

bei uns veröffentlicht am 31.07.2008

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 15.01.2008g e ä n d e r t .2. a) Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsg

Referenzen

(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen. (2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch...