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§ 171Amtlich · § 5 UrhG

Dosis- und Messgrößen

Zeitreise: 23.10.2024

Die für die Messungen und Ermittlungen von Expositionen maßgeblichen Messgrößen, Dosisgrößen, Wichtungsfaktoren, Dosiskoeffizienten und die dazugehörigen Berechnungsgrundlagen bestimmen sich nach Anlage 18.

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Ende des Gesetzes