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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Jährliche Höchstgrenze

Zeitreise: 29.06.2015§ 2 ›

Die Höchstgrenze gemäß § 11 Absatz 4 des Stipendienprogramm-Gesetzes beträgt 1. für das Jahr 2012 bis einschließlich 31. Juli 2013 1 Prozent der Studierenden einer Hochschule, 2. ab dem 1. August 2013 1,5 Prozent der Studierenden einer Hochschule.

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